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Eingruppierung Neuvertrag

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Streetworker 1987:
Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem.

 Ich bin derzeitig in der S12 (Stufe 2) eingruppiert und bin seit 05/2018 für meine Kommune tätig. Staatlich anerkannter Sozialarbeiter bin ich seit 03/2018. Regulär würde ich nun 05/2022 in die S12 Stufe 3 aufsteigen. Nun werde ich nächstes Jahr in die S15 höher gruppiert und soll in der Stufe 2 wieder von vorne beginnen. Mir ist bewusst, dass das bei einer Höhergruppierung gängig ist. Wie verhält es sich aber, wenn ich 03/2022 eingestellt werde (Neuvertrag, gleiche Kommune) und somit die 4 Jahre Berufserfahrung erfülle, welche Vorrausetzung für die Eingruppierung in die Stufe 3 darstellt. Ich weiß, dass in meiner Kommune Externe mit einer Stufe 3 eingestellt wurden. Warum soll das bei einem Neuvertrag bei dem selben Arbeitgeber nicht möglich sein? Empfinde das als eine Ungleichbehandlung und bin auf eure Antworten gespannt :)

Wdd3:
Das ist möglich wenn du darüber sprichst (verhandelst).

Streetworker 1987:
Das habe ich bereits getan und mir wurde mitgeteilt, dass der späteste Einstellungstermin 04/2022 ist, aber meine Stufenlaufzeit dennoch von vorne beginnt.

WasDennNun:
Inwiefern hättest du denn 4Jahre einschlägige Berufserfahrung.
Also tariflich sieht es doch eher so aus, dass du leider diese nicht hast.

Streetworker 1987:
Ich bin seit 03/2018 als Sozialarbeiter tätig in einschlägigen Bereichen für die zukünftige Stelle. Mit einer Einstellung 03/2022 verfüge ich über die 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung.

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