Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung eines Teamleiters

(1/4) > >>

Neuhier21:
Hallo zusammen,

ich bin - sicherlich wie viele hier - bisweilen stiller Leser dieses Forums. Heute nun würde ich mich für Hinweise bzw. Tipps freuen... Ich bin Teamleiter eines recht kleinen Teams (7 Sachbearbeiter), die in die EG 11 (bzw. A11) eingruppiert sind. Ich selbst habe auch die EG 11. Der einzige Arbeitsvorgang in der Stellenbewertung lautet: 100 Prozent Leiten und Führen. Ich leite u.a. Widerspruchsausschüsse und nehme Terminvertretungen vor dem LSG war. Die Sachbearbeiter tun dies nicht. Lediglich Termine vor dem SG werden von denen wahrgenommen.

Gibt es Rechtsprechung, aus der sich eine E12- Eingruppierung begründen könnte? Gibt es eine Art "Automatismus", dass die Leitung wenigstens eine EG höher vergütet wird als die unterstellten Mitarbeiter?

Besten Dank:-)

Lars73:
Es gibt keinen tariflichen Grund, dass ein Teamleiter eine höhere Entgeltgruppe als die Teammitglieder haben. E11 hört sich erstmal plausibel an. Ist denn die E11 für die Teammitglieder pkausibel?

Organisator:
Darüber hinaus ist für die E 12 das Tarifmerkmal "erhebliches Maß der Verantwortung" notwendig, was laut Sachverhalt nicht vorliegt. (zweite Leitungsebene oder besonders schwierige Grundsatzfragen mit Auswirkunen für die Allgemeinheit).

Neuhier21:

--- Zitat von: Lars73 am 15.11.2021 06:57 ---Es gibt keinen tariflichen Grund, dass ein Teamleiter eine höhere Entgeltgruppe als die Teammitglieder haben. E11 hört sich erstmal plausibel an. Ist denn die E11 für die Teammitglieder pkausibel?

--- End quote ---

Die E11 für die Teammitglieder ist vom LAG bestätigt.

BalBund:
In den Sozialämtern in Berlin führt ein E11-Teamleiter ein Team von 24 Sachbearbeitern der EG 9c-10. Insofern sehe ich hier tatsächlich keine Anhaltspunkte für eine Wertigkeit, die nach einer E12 schreien würde...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version