Autor Thema: Eingruppierung eines Teamleiters  (Read 19076 times)

XTinaG

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Antw:Eingruppierung eines Teamleiters
« Antwort #15 am: 24.01.2022 08:29 »
Ach ja, da ist er wieder, der typische Verdi-Verlinker. Vergißt beim Dreiklang Denken-Drücken-Sprechen immer Schritt 1.... In welchem Unterforum sind wir doch gleich? Ganz genau: TVÖD Bund. Und weder wurde zwischen Bund und Gewerkschaften ein TVÖD-P vereinbart noch gäbe es ihn überhaupt. Was es gibt, ist eine Anlage E mit der P-Entgelttabelle bei der kommunalen Fassung des TVÖD. Und zwar bei den durchgeschriebenen Fassungen TVÖD-K und TVÖD-B. Und es gibt Tätgikeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Und es gibt zum BT-V eine Anlage E für den Bereich des Bundes mit der P-Entgelttabelle. Und für den Bereich BMVg (Abschnitt IV EGO Bund) Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege.

Und jetzt erklär Du mir doch mal, warum Deine Äußerung kein Unfug sein sollte!

mikano

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Antw:Eingruppierung eines Teamleiters
« Antwort #16 am: 24.01.2022 08:59 »
Ach ja, da ist er wieder, der typische Verdi-Verlinker. Vergißt beim Dreiklang Denken-Drücken-Sprechen immer Schritt 1.... In welchem Unterforum sind wir doch gleich? Ganz genau: TVÖD Bund. Und weder wurde zwischen Bund und Gewerkschaften ein TVÖD-P vereinbart noch gäbe es ihn überhaupt. Was es gibt, ist eine Anlage E mit der P-Entgelttabelle bei der kommunalen Fassung des TVÖD. Und zwar bei den durchgeschriebenen Fassungen TVÖD-K und TVÖD-B. Und es gibt Tätgikeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Und es gibt zum BT-V eine Anlage E für den Bereich des Bundes mit der P-Entgelttabelle. Und für den Bereich BMVg (Abschnitt IV EGO Bund) Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege.

Und jetzt erklär Du mir doch mal, warum Deine Äußerung kein Unfug sein sollte!

Ich bin für konstruktive Erklärungen absolut offen und bedanke mich hiermit.
Letztendlich wird der Kern meiner Aussage dadurch nicht unwahrer und auch von Dir nicht widerlegt. Defacto gibt es Bereiche im TVÖD in denen die Vergütung von Vorgesetzen explizit geregelt ist, oder nicht (nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben)? Ein kurzes ja oder nein würde reichen! ;)

btw...Man könnte fast meinen du wärst Spid, wenn dem so sei, verzeihe ich Dir Deine fehlende Empathie (ehrlich!), es ist mir quasi eine Ehre von Dir den Sachverhalt erklärt zu bekommen. 8)
Wenn dem nicht so sei, vergiss den letzten Absatz.

Grüße

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung eines Teamleiters
« Antwort #17 am: 24.01.2022 09:06 »
Ich bin für konstruktive Erklärungen absolut offen und bedanke mich hiermit.
Letztendlich wird der Kern meiner Aussage dadurch nicht unwahrer und auch von Dir nicht widerlegt. Defacto gibt es Bereiche im TVÖD in denen die Vergütung von Vorgesetzen explizit geregelt ist, oder nicht (nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben)? Ein kurzes ja oder nein würde reichen! ;)
Ja, solche FGs gibt es in der EGO, allerdings erhalten sie nicht zwingend mehr Geld, als die ihnen unterstellten.

XTinaG

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Antw:Eingruppierung eines Teamleiters
« Antwort #18 am: 24.01.2022 09:27 »
Ach ja, da ist er wieder, der typische Verdi-Verlinker. Vergißt beim Dreiklang Denken-Drücken-Sprechen immer Schritt 1.... In welchem Unterforum sind wir doch gleich? Ganz genau: TVÖD Bund. Und weder wurde zwischen Bund und Gewerkschaften ein TVÖD-P vereinbart noch gäbe es ihn überhaupt. Was es gibt, ist eine Anlage E mit der P-Entgelttabelle bei der kommunalen Fassung des TVÖD. Und zwar bei den durchgeschriebenen Fassungen TVÖD-K und TVÖD-B. Und es gibt Tätgikeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Und es gibt zum BT-V eine Anlage E für den Bereich des Bundes mit der P-Entgelttabelle. Und für den Bereich BMVg (Abschnitt IV EGO Bund) Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege.

Und jetzt erklär Du mir doch mal, warum Deine Äußerung kein Unfug sein sollte!

Ich bin für konstruktive Erklärungen absolut offen und bedanke mich hiermit.
Letztendlich wird der Kern meiner Aussage dadurch nicht unwahrer und auch von Dir nicht widerlegt. Defacto gibt es Bereiche im TVÖD in denen die Vergütung von Vorgesetzen explizit geregelt ist, oder nicht (nicht mehr und nicht weniger habe ich geschrieben)? Ein kurzes ja oder nein würde reichen! ;)

btw...Man könnte fast meinen du wärst Spid, wenn dem so sei, verzeihe ich Dir Deine fehlende Empathie (ehrlich!), es ist mir quasi eine Ehre von Dir den Sachverhalt erklärt zu bekommen. 8)
Wenn dem nicht so sei, vergiss den letzten Absatz.

Grüße

Empathie ist bei rechtlichen Bewertungen ohne Wert. Du verkennst zudem den Kern Deiner Aussage. Diese lautete "Diese Aussage ist nicht korrekt, siehe TVÖD-P. Dort ist das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt und selbstverständlich ist dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter." Kern der Aussage ist also: Die Aussage von ProfTii ist nicht korrekt. Im TVÖD-P ist das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt und selbstverständlich ist dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter.

Und das ist und bleibt Unsinn. Die inkriminierte Aussage von ProfTii lautete "Es gibt grundsätzlich keine Automatismus oder Anspruch darauf, dass eine Führungskraft höher eingruppiert wäre (mehr verdient) als seine 'Untergebenen'." Selbst wenn ausnahmsweise in einem kleinen Bereich es eine Regelung gäbe, die einen solchen Automatismus begründete, bliebe die Aussage von ProfTii korrekt. Denn grundsätzlich ist es so, wie ProfTii ausführte. Er schrieb ja nicht, daß es stets so sei. Damit sei der erste Teil Deiner Kernaussage widerlegt. Der zweite Teil Deiner Kernaussage dient zur Begründung des ersten. Du behauptest, im "TVÖD-P" gebe es eine Regelung dahingehend, daß das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen explizit geregelt sei und selbstverständlich dieses höher als das der unterstellten Mitarbeiter sei. Wie bereits dargelegt, gibt es bereits keinen TVÖD-P. Bereits dies widerlegt den zweiten Teil Deiner Kernaussage, die darauf beruht, es sei im TVÖD-P etwas mit einem bestimmten Regelungsgehalt geregelt. In Ermangelung eines TVÖD-P kann das nämlich nicht sein. Geht man davon aus, daß damit die besonderen Eingruppierungsregelungen für Führungskräfte in der Pflege im Geschäftsbereich des BMVg gemeint sind, ist auch die Aussage, das Gehalt der Führungskräfte jeglicher Ebenen sei für diesen Bereich explizit geregelt und selbstverständlich höher als das der unterstellten Mitarbeiter, unzutreffend. Mit der Einschränkung "grundsätzlich" könnte man die Aussage sogar noch hinnehmen, jedoch gibt es (und das nicht nur theoretisch) durchaus auch Personal der Entgeltgruppen E13/14/15, das Stationsleitungen unterstellt ist.

Was genau bliebe jetzt also von Deiner Kernaussage, das "nicht unwahrer" sei?

mikano

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Antw:Eingruppierung eines Teamleiters
« Antwort #19 am: 24.01.2022 09:31 »
@ XTinaG
Das kann ich so annehmen, Danke für deine Erklärung;)

Grüße