Hat man darüber nachgedacht, dass diese beabsichtigte Änderung nicht aus sozialpolitischen Überlegungen erfolgt, sondern aus rein fiskalischen Gründen? Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Zahlung dieser pauschalierten Beihilfe als Zuschuss zum Beitrag zur GKV – bezogen auf die aktive Zeit und den Ruhestand eines Beamten – günstiger ist, als die Beihilfezahlungen incl. der Kosten für die Beihilfesachbearbeitung.
Ich betrachte diese - schon in einigen Bundesländern praktizierte Lösung – auch nicht als einen Schritt zur Bürgerversicherung für alle. Die Fürsorge im Krankheitsfall gehört zu den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Eine Einbeziehung der Beamten in eine Bürgerversicherung lässt sich m.E. nur mit der Abschaffung des Berufsbeamtentums erreichen.
Im Übrigen ist eine Entscheidung des Beamten, ob man in die GKV wechseln soll, abhängig von die individuellen Lebensumständen des Einzelnen. Eine pauschalierte Betrachtung ist falsch.