Autor Thema: Eingruppierung Ausschlussfrist  (Read 4005 times)

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #15 am: 16.11.2021 12:13 »
Die Ausführungen des Arbeitgebers zeigen auf, daß er sich nicht gut genug mit Arbeitsrecht auskennt, um Personal zu beschäftigen.

Der Anspruch aus §2 NachwG ist individualrechtlicher Natur und läßt sich als solcher auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.

Ja der Gedanke kommt mir langsam auch…. Ich vermute, er hat sich für ziemlich schlau gehalten und das alles absichtlich so eingefädelt, damit ich nicht die höhere EG verlange, naja…Ich bedanke mich vielmals für die Hilfe!!! Werde gleich mal meinen Anwalt anrufen und mit ihm alles weitere besprechen..

Organisator

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #16 am: 16.11.2021 12:53 »
Ja der Gedanke kommt mir langsam auch…. Ich vermute, er hat sich für ziemlich schlau gehalten und das alles absichtlich so eingefädelt, damit ich nicht die höhere EG verlange, naja…Ich bedanke mich vielmals für die Hilfe!!! Werde gleich mal meinen Anwalt anrufen und mit ihm alles weitere besprechen..

Oder du sprichst zunächt mit deinem Arbeitgeber und bittest ihn um schriftliche Mitteilung, welche Tätigkeiten du ausführen sollst, da du ja nun nicht mehr in Elternzeit bist.

Nur um auf Nummer sicher zu gehen. Sprich mit deinem Arbeitgeber, was meistens die Personalstelle und nicht die Führungskraft ist.

Ninana

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #17 am: 16.11.2021 13:11 »
Ja der Gedanke kommt mir langsam auch…. Ich vermute, er hat sich für ziemlich schlau gehalten und das alles absichtlich so eingefädelt, damit ich nicht die höhere EG verlange, naja…Ich bedanke mich vielmals für die Hilfe!!! Werde gleich mal meinen Anwalt anrufen und mit ihm alles weitere besprechen..

Oder du sprichst zunächt mit deinem Arbeitgeber und bittest ihn um schriftliche Mitteilung, welche Tätigkeiten du ausführen sollst, da du ja nun nicht mehr in Elternzeit bist.

Nur um auf Nummer sicher zu gehen. Sprich mit deinem Arbeitgeber, was meistens die Personalstelle und nicht die Führungskraft ist.

Ich war überhaupt nicht in Elternzeit, er ist davon ausgegangen, dass ich das irgendwann mal sein werde und mein Vorgesetzter ist leider der Personalleiter :/

Organisator

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #18 am: 16.11.2021 13:13 »
Dann hilft wohl nur das Messer auf die Brust. Schade...

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung Ausschlussfrist
« Antwort #19 am: 16.11.2021 13:24 »
Dann hilft wohl nur das Messer auf die Brust. Schade...
Sehr schöne Kombi  ;D.

Du meinst aber Pistole auf die Brust setzen. Oder im Zweifel Messer in den Rücken rammen...