Autor Thema: Wiederaufleben der Schutzfrist nach abgeänderter Personalmaßnahme  (Read 1133 times)

Zinnsoldat

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Guten Tag,

ich bin Soldat und es steht eine Versetzungsverfügung im Raum.
Für diese Verfügung habe ich den Verzicht auf meine Schutzfrist erklärt.
Durch widrige Umstände, welche ich nicht verschuldet habe, wird diese Maßnahme wahrscheinlich hinsichtlich des Versetzungsdatums angepasst werden müssen.
Führt dieser Umstand zum Wiederaufleben der Schutzfrist, sodass ich meinen Verzicht erneut erklären müsste oder müsste dafür die Verfügung komplett aufgehoben werden?

vielen Dank   

Asperatus

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Wird der Versetzungstermin nach vorne oder hinten verschoben? Bei ersterem würde ich von einer erneuten Verzichtspflicht ausgehen, bei letzterem nicht.