Was macht man in ihrem Amt mit Impfverweigerern?!

Begonnen von Ungeimpft, 17.11.2021 08:25

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Kaiser80

Zitat von: WasDennNun am 08.12.2021 14:08

Und wenn man betrachtet, wer da so hauptsächlich "an oder mit" Corona stirbt, dann ist es eine klein angelegt Entlastung der Rentenkassen.
Wieiviel % unter 60 Jährige sind da jetzt als C Tote gezählt worden? 5%?? und wieviele davon mit einem BMI <35 ??
Die mit BMI <35 kannst ja auch nicht mit 3 Rostbratwürsten zur Impfung locken... Ein Teufelskreis...

BAT

Zitat von: Kaiser80 am 08.12.2021 14:36

Nun, wir als PR haben dem AG nochmal die bezahlte Freistellung bis zu 2 Stunden "abgerungen". Gem.Corona-ArbSchV gilt: Arbeitgeber haben Beschäftigte über bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung außerbetrieblicher Impfangebote frei zu stellen. "Bezahlte" ist dann halt das Thema...

Das ist doch rumdoktern an Symptomen. Mit zwei Stunden sind hier bei der ersten Welle in den Prios3 mit Ach und Krach die An- und Abfahrtszeiten abgedeckt. Inklusive Wartzeiten darf man hier mit derzeit 4 bis 8 Stunden Aufwand rechnen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Nein, die Impfzentren müssen unter Vollast laufen, mindesten 12 Stunden am Tag.

was_guckst_du

...mein AG stellt fürs Impfen bezahlt frei...egal, wie lange es dauert... :)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

FGL

Zitat von: Organisator am 08.12.2021 14:00
Zitat von: FGL am 08.12.2021 12:49
Praktisch wird man damit leben müssen, das ist richtig. In der Theorie fehlt es ohne die Zustimmung des Individuums zur Zugehörigkeit zur Gesellschaft (und damit Aufgabe des Naturzustandes) an der Legitimation, das Individuum dem Mehrheitswillen zu unterwerfen. Und die Wahl, welcher Gesellschaft man angehört, ist die zwischen Pest und Cholera, wenn man anstelle der Gesellschaftzugehörigkeit den Naturzustand wählen möchte.

Es gibt auch Gesellschaften, in denen man den Naturzustand wählen kann.
Welche wären das?

Organisator

Zitat von: FGL am 08.12.2021 15:12
Zitat von: Organisator am 08.12.2021 14:00
Zitat von: FGL am 08.12.2021 12:49
Praktisch wird man damit leben müssen, das ist richtig. In der Theorie fehlt es ohne die Zustimmung des Individuums zur Zugehörigkeit zur Gesellschaft (und damit Aufgabe des Naturzustandes) an der Legitimation, das Individuum dem Mehrheitswillen zu unterwerfen. Und die Wahl, welcher Gesellschaft man angehört, ist die zwischen Pest und Cholera, wenn man anstelle der Gesellschaftzugehörigkeit den Naturzustand wählen möchte.

Es gibt auch Gesellschaften, in denen man den Naturzustand wählen kann.
Welche wären das?

Die Länder, wo so viel Platz ist, dass man kaum mit irgendjemand in Kontakt kommt. Brasilianischer Urwald, Australischer Outback, Kasachische Steppe, Nordgrönland usw.

FGL

Und was soll das mit dem Naturzustand zu tun haben? Zum einen bedeutet der Naturzustand nicht, sich räumlich zu isolieren. Zum anderen "entlassen" Brasilien, Australien, Kasachstan und Dänemark einen nicht aus ihrer Rechtsordnung, nur weil man in menschenleeres Gebiet zieht.

Organisator

Zitat von: FGL am 08.12.2021 15:23
Und was soll das mit dem Naturzustand zu tun haben? Zum einen bedeutet der Naturzustand nicht, sich räumlich zu isolieren. Zum anderen "entlassen" Brasilien, Australien, Kasachstan und Dänemark einen nicht aus ihrer Rechtsordnung, nur weil man in menschenleeres Gebiet zieht.

Defakto schon, weil es dort niemanden gibt, der die pro forma vorhandene Rechtsordnung umsetzt.

FGL

Nein, der Betroffene wird ja gerade aus der Herrschaft gelassen. Es liegt lediglich ein Vollzugsdefizit vor.

Organisator

Zitat von: FGL am 08.12.2021 17:05
Nein, der Betroffene wird ja gerade aus der Herrschaft gelassen. Es liegt lediglich ein Vollzugsdefizit vor.
Bischen arg philosophisch für ein Impfthema...

FGL

Es hängt alles damit zusammen, dass sich das Individuum dem unterordnen soll, was die "demokratisch legitimierte Mehrheit" so in Sachen Infektionsschutz beschließt und warum dieser Mehrheitsbeschluss für das Individuum irgendeine Verbindlichkeit haben sollte.

was_guckst_du

...wer das infrage stellt, stellt die Demokratie als Gesellschaftsform infrage...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

Gestern kam ne nette Spiegel TV Reportage über Selbstverwalter, Reichsbürger und Co. in der u.a. auch Paul Poet ( Empire Me – Der Staat bin ich!) mal von seinen Erfahrungen mit den Leuten berichtet hat. Echt interessant, aber auch sehr beängstigend...

Zitat von: FGL am 08.12.2021 15:23
Zum einen bedeutet der Naturzustand nicht, sich räumlich zu isolieren. Zum anderen "entlassen" Brasilien, Australien, Kasachstan und Dänemark einen nicht aus ihrer Rechtsordnung, nur weil man in menschenleeres Gebiet zieht.

Die beiden hervorgebenen Staaten waren auch Teil der Reportage. In Austrlaien ist da einer mit durchgekommen, er hat wohl ne Gesetzeslücke gefunden (noch aus Commonwealth Zeiten) und spendet x-Pfund an die Queen und hat neben 23(?) Personen keine Rechtsbeziehung mehr zum Staat Australien. In Dänemark wurde Kopenhagen/Freistadt Christiania vorgestellt...leck mich am A...!




XTinaG

Zitat von: was_guckst_du am 09.12.2021 08:21
...wer das infrage stellt, stellt die Demokratie als Gesellschaftsform infrage...
Nein, eben nicht. Schon Rousseau, Locke und Mill warnten (neben u.a. auch Burke und Montesquieu, wenn auch mit anderer Zielsetzung) vor einer Tyrannei der Mehrheit in der Demokratie, der durch individuelle Abwehrrechte entgegengewirkt werden muß. Das hat in moderne demokratische Verfassungen Einzug gefunden, u.a. auch in unsere, weshalb Grundrechtseingriffe erschwert sind und wohlbegründet sein müssen. Ob sie das im Einzelfall sind, ist durch das BVerfG überprüfbar. Freiheit und Sicherheit stehen immer wieder in einem Spannungsverhältnis zueinander, auch wenn sie einander bedingen.

Demokratie ist ansonsten auch keine Gesellschaftsform, sondern eine Herrschaftsform.

Kaiser80

@XTinaG
So ist es nämlich. Deshalb wunderte mich schon, das der User @tonystaks ledeglich auf  die Einhaltung seiner Bürgerechte bestand, aber die Grundrechte dabei ausser betracht ließ...

Organisator

Zitat von: Kaiser80 am 09.12.2021 08:54
@XTinaG
So ist es nämlich. Deshalb wunderte mich schon, das der User @tonystaks ledeglich auf  die Einhaltung seiner Bürgerechte bestand, aber die Grundrechte dabei ausser betracht ließ...

... und die Rechte der anderen auch schön außer Betracht ließ....