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Was macht man in ihrem Amt mit Impfverweigerern?!

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stingmb:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.02.2022 13:26 ---.....und wer aus verständlichen Gründen gewisse Präventionen nicht macht,....muss aber damit rechnen, einer schlechtere Lebenssituation zum Schutz der Schutzwürdigen unterworfen zu werden.


--- End quote ---

Und dein "Präventions-Gedanke" kam dir ganz plötzlich in den Sinn und ist nur beim Thema Corona anzuwenden ? Ein z.b. Homosexueller, der sich durch ungeschützten Verkehr mit einem Virus infiziert haben wir doch seither auch nicht ausgegrenzt und wie den letzten Dreck behandelt.  >:(   Es gibt tausende andere Krankheiten und Dinge die man präventiv machen könnte für seine Gesundheit aber bei einer Sache, welche im Durchschnitt 84 Jährige Greise dahinrafft setzt man den Menschen die Pistole auf die Brust ? Ist das dein Ernst ? Was ist das bitte für ein Unsinn ? Bei dieser einen Sache sollen die Menschen "Präventiv" irgend was machen und bei allen anderen Themen ist "Prävention" Scheißegal ?

Was bringt denn deine "Prävention" in der Realität ? 95% Wirksamkeit ? Wo denn ? Wie ist es denn möglich, das Bremen, mit einer Impfquote von 85% die höchste Inzident Bundesweit hat ( 1389 ) . Sollen das die 95% Wirksamkeit sein ?

Hain:

--- Zitat von: stingmb am 03.02.2022 13:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 03.02.2022 13:26 ---.....und wer aus verständlichen Gründen gewisse Präventionen nicht macht,....muss aber damit rechnen, einer schlechtere Lebenssituation zum Schutz der Schutzwürdigen unterworfen zu werden.


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Und dein "Präventions-Gedanke" kam dir ganz plötzlich in den Sinn und ist nur beim Thema Corona anzuwenden ? Ein z.b. Homosexueller, der sich durch ungeschützten Verkehr mit einem Virus infiziert haben wir doch seither auch nicht ausgegrenzt und wie den letzten Dreck behandelt.  >:(   Es gibt tausende andere Krankheiten und Dinge die man präventiv machen könnte für seine Gesundheit aber bei einer Sache, welche im Durchschnitt 84 Jährige Greise dahinrafft setzt man den Menschen die Pistole auf die Brust ? Ist das dein Ernst ? Was ist das bitte für ein Unsinn ? Bei dieser einen Sache sollen die Menschen "Präventiv" irgend was machen und bei allen anderen Themen ist "Prävention" Scheißegal ?

Was bringt denn deine "Prävention" in der Realität ? 95% Wirksamkeit ? Wo denn ? Wie ist es denn möglich, das Bremen, mit einer Impfquote von 85% die höchste Inzident Bundesweit hat ( 1389 ) . Sollen das die 95% Wirksamkeit sein ?

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Was die Prävention betrifft: Mit TBC Kranken und deren Kontaktpersonen wird schon lange so wie bei Corona verfahren. Wer aufgrund einer psychischen Krankheit potentiell fremdgefährdend ist, kann "weggesperrt" werden.

Zur Inzidenze: Im Gegensatz zu Sachsen musste Bremen noch niemanden zur Behandlung ausfliegen.

WasDennNun:

--- Zitat von: stingmb am 03.02.2022 13:42 ---  Ein z.b. Homosexueller, der sich durch ungeschützten Verkehr mit einem Virus infiziert haben wir doch seither auch nicht ausgegrenzt und wie den letzten Dreck behandelt.

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Die belegten alle ja auch nicht massenhaft selbstverschuldet Intensivbetten, wodurch andere Menschen nicht versorgt werden.
Du gehörst erfreulicherweise dank deiner PatVerfügung nicht dazu.

Darum geht es doch.

Und nochmal ich halte die pauschale Impfpflicht nicht mehr für zielführend.


Und ja, wenn dadurch der 60 Jährige endlich seine Herzklappe bekommt, dann ist das durchaus ein Grund, dass die anderen Einschränkungen erhalten.


--- Zitat von: stingmb am 03.02.2022 13:42 ---Was bringt denn deine "Prävention" in der Realität ? 95% Wirksamkeit ? Wo denn ? Wie ist es denn möglich, das Bremen, mit einer Impfquote von 85% die höchste Inzident Bundesweit hat ( 1389 ) . Sollen das die 95% Wirksamkeit sein ?
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und merkste was?
Wie viele symptomatische und wie viele Hospitalisierungen und wie viele auf Intensiv?
Dank der dortigen Impfquote eben so wenig, dass keine zusätzlichen Massnahmen notwendig sind.
Und eben wie schon erwähnt 0 ausgeflogene.

Dank der geimpften, die das Impfrisiko auf sich genommen haben.

Hain:

--- Zitat von: XTinaG am 03.02.2022 13:08 ---Inwiefern ließe sich aus einem Urteil, es handele sich bei der Äußerung, Broders eigener Plattform um ein Geschäftsmodell, das "auf Hetze und Falschbehauptungen" beruhe, um eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung, eine solche Einstufung ableiten? Nun mag Frau Roth ja eine solche Meinung haben und sogar äußern, welche Relevanz sollte das jedoch für eine eigene Beurteilung haben?

--- End quote ---

Wenn ich aus dem Urteil lese:

Unstreitig ist im Anschluss an ihre Schutzschrift, dass der Antragsteller
sie auf seiner Homepage als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit, nah am Wasser
gebaut und voller Mitgefühl mit sich selbst“ bezeichnet hat, was unschwer als „Hetze“
eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich
„farbenfrohen Darstellung“ für sich in Anspruch nimmt. Unstreitig ist des Weiteren, dass die
vom Antragsteller erhobene Behauptung, die Antragsgegnerin habe sich am
Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist. Diese Äußerung greift in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsgegnerin ein, weil ihr damit zugleich eine Nähe
zu der bekanntlich auf die Vernichtung des Staates Israel abzielenden Position des
iranischen Regimes unterstellt wird, der sie durch einen Besuch in Teheran ausgerechnet am
Holocaust-Gedenktag Ausdruck verliehen haben soll. Dass der Antragsteller diese
Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven
Unwahrheit nichts. Unstreitig ist schließlich, dass der Antragsteller wegen der Behauptungen
in einem Kommentar vom 1.2.2011 über die Antragsgegnerin eine Richtigstellung
veröffentlichen musste und dass seine die Antragsgegnerin ebenfalls beeinträchtigende
Behauptung, sie halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee
auf, ebenfalls unwahr ist.

Habe ich das Bild von jemanden vor mir, der anscheinend die Herabsetzung Dritter aufgrund körperlicher Merkmale und Lügen als Stilmittel benötigt - weit entfernt von jemandem, den ich anstrebenswert finde zu kennen und darauf bezog sich meine Antwort.

XTinaG:
Das erkennende Gericht führt damit lediglich aus, daß es der Antragsgegnerin unbenommen gewesen sei, die inkriminierte Äußerung als "Hetze" einzustufen, nicht etwa, daß es sich dieser Einstufung anschließe. Und das führt uns wieder zum fehlenden Wert von Meinungsäußerungen von Frau Roth.

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