Inwiefern ließe sich aus einem Urteil, es handele sich bei der Äußerung, Broders eigener Plattform um ein Geschäftsmodell, das "auf Hetze und Falschbehauptungen" beruhe, um eine Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung, eine solche Einstufung ableiten? Nun mag Frau Roth ja eine solche Meinung haben und sogar äußern, welche Relevanz sollte das jedoch für eine eigene Beurteilung haben?
Wenn ich aus dem Urteil lese:
Unstreitig ist im Anschluss an ihre Schutzschrift, dass der Antragsteller
sie auf seiner Homepage als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit, nah am Wasser
gebaut und voller Mitgefühl mit sich selbst“ bezeichnet hat, was unschwer als „Hetze“
eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich
„farbenfrohen Darstellung“ für sich in Anspruch nimmt. Unstreitig ist des Weiteren, dass die
vom Antragsteller erhobene Behauptung, die Antragsgegnerin habe sich am
Holocaust-Gedenktag in Teheran aufgehalten, unwahr ist. Diese Äußerung greift in das
allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragsgegnerin ein, weil ihr damit zugleich eine Nähe
zu der bekanntlich auf die Vernichtung des Staates Israel abzielenden Position des
iranischen Regimes unterstellt wird, der sie durch einen Besuch in Teheran ausgerechnet am
Holocaust-Gedenktag Ausdruck verliehen haben soll. Dass der Antragsteller diese
Behauptung in satirischer Absicht verbreitet haben will, ändert an dieser objektiven
Unwahrheit nichts. Unstreitig ist schließlich, dass der Antragsteller wegen der Behauptungen
in einem Kommentar vom 1.2.2011 über die Antragsgegnerin eine Richtigstellung
veröffentlichen musste und dass seine die Antragsgegnerin ebenfalls beeinträchtigende
Behauptung, sie halte sich zu einem Studienaufenthalt über den Klimawandel in der Südsee
auf, ebenfalls unwahr ist.
Habe ich das Bild von jemanden vor mir, der anscheinend die Herabsetzung Dritter aufgrund körperlicher Merkmale und Lügen als Stilmittel benötigt - weit entfernt von jemandem, den ich anstrebenswert finde zu kennen und darauf bezog sich meine Antwort.