Einschlägige Berufserfahrung kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung in einer dieser Ausbildung entsprechenden Tätigkeit erworben werden.
Bedeutet: Ein Anerkennungsjahr dient der Ausbildung und KANN anerkannt werden, muss aber nicht. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Bei der Praxisintegrierten Ausbildung fällt das Anerkennungsjahr sowieso weg (auch das ehem. in einigen Bundesländern verpflichtende Vorpraktikum wurde mit der neuen Ausbildungsverordnung schon 2003 abgeschafft)
Damit wurde die Erzieherausbildung Bundesweit angeglichen (auf das niedrigere Niveau der nördlichen Bundesländer) und auf 3 Jahre festgelegt (in Bayern und BW waren es vorher 4 Jahre)
Mein Rat: Verhandeln, Stufe 2 würde ich tatsächlich "verlangen", bei der Personalnot auch kein Problem - und die Stufe 1 wäre nach 12 Monaten eh überwunden; da entsteht dem AG kaum ein finanz. Nachteil.
Vielleicht ist als Quereinsteigerin sogar eine 3 möglich, wenn der AG auf sie angewiesen ist eine 4.
Grüße