Beschäftigte sind gemäß § 6 Abs. 5 TVöD zur Rufbereitschaft verpflichtet. Eine Rufbereitschaft, die länger als 12 Stunden andauert, wird mit einer Pauschalzahlung vergütet, darunter erfolgt die Abrechnung mit 12,5 % des aktuellen Stundensatzes.
Pauschale Abrechnung ist das eigentlich nicht.
Darf ich hier mal ne Zwischenfrage stellen?
Rufbereitschaft von Freitag bis Freitag (7 Tage)
Klar ist die RB unter 12 Stunden pro Tag wird die Stunde mit 12,5% berechnet. Ist die RB über 12 Stunden pro Tag greift die Tageweise Abrechnung MO-FR und Sa/So/Ft
Wenn ein Mitarbeiter in RB ist und dann aber tatsächlich in der RB in den Einsatz muss, wird die tatsächliche Einsatzzeit dann von der RB Zeit abgezogen?
Bsp.:
RB von 00:00 bis 23:59
Beginn RB 00:00 - 06:59
Normale Arbeitszeit von 07:00 bis 17:00 abzgl. Pause
Beginn RB 17:01 bis 23:59
In der Variante wäre der Mitarbeiter ja bei über 12 Std reine RB - was ist jetzt wenn er in der Zeit von 00:00 bis 06:59 und in der Zeit von 17:01 bis 23:59 tatsächliche Einsatzzeiten hat? In Summe meinetwegen 5 Std.
Muss dann lediglich die 12% pro Stunde Anwendung finden?