Günstiger geht immer. Da ist allerdings die Frage, ob deine Dienststelle einen solchen Vertrag abschließen darf. Das wäre eine übertarifliche Vereinbarung, die einem Zustimmungsvorbehalt einer obersten Dienstbehörde unterliegen kann. Einfacher ist vermutlich die tariflich mögliche Stufenlaufzeitverkürzung.
Die Stufenlaufzeitverkürzung ist aber auch an Bindungen geknüpft, die vorhanden sein müssen.
Also in der jetzigen EG13 müsste man vor der Herabgruppierung erheblich überdurchschnittliche Leistungen vorweisen können.
In der EG11 müsste man ne Zeit warten, bis man eine entsprechende Leistung feststellen kann.
Am einfachsten ist es den §16.5 anzuwenden: Und weil es so schön ist und man sonst gehen (nicht kommen) würde, vereinbart man eine Zulage in Höhe von 2 Stufen, also man kommt dann in die EG11s4 Stufenlaufzeit bei 0, erhält aber schon das Entgelt der Stufe 6, solang bis man in der Stufe 6 angekommen ist.
Tariflich korrekt und alle sind zufrieden.
Wenn der AG da nicht mitspielt, dann muss man ihm den Sti*finger zeigen und gehen.
Oder sich verarschen lassen und unter Wert verkaufen und dann möge man auf ewig schweigen