Autor Thema: Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret  (Read 2190 times)

Jim

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Hallo,

ich habe eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage, da ich mir nicht 100 % sicher bin, was die 2 Wochen Kündigungsfrist, die ich habe, in der Praxis konkret bedeuten.

Ich habe zum 01.07.2021 einen Job im ÖD (TVÖD) angenommen. Meine Probezeit sind 6 Monate.

Jetzt habe ich ein noch weit besseres Jobangebot erhalten, allerdings beginnt die neue Stelle erst in einigen Monaten.

Wenn ich nun z. B. am 30.12.2021 meine Kündigung einreiche, bedeutet das, dass ich zum 13.01.2022 kündigen kann? Oder ist meine letzte Möglichkeit, bevor die Kündigungsfrist sich verlängert auf 6 Wochen zum Quartalsende, am 17.12.2021 zu kündigen, weil es dann noch 2 Wochen sind, bis die 6 Monate Probezeit abgelaufen sind.

Vielen Dank an die Experten hier für eine Rückmeldung!

MfG
Jim

Zeussowitz

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #1 am: 18.11.2021 07:41 »
Letzteres weil die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende beträgt und nicht 2 Wochen (§34)

Die erste Variante kann in anderen Vertragsverhältnissen auch möglich sein. In meinem vorherigen tariffreien Verhältnissen war es so.

XTinaG

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #2 am: 18.11.2021 07:52 »
Jim scheint ohnehin komische Kündigungsfristen zu haben. 6 Wochen zum Quartalsende werden es ja erst nach einem Jahr und nicht nach einem halben Jahr. Jim kann aber am 30.12.21 noch mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen, was das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.01.22 enden ließe.

Zeussowitz

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #3 am: 18.11.2021 07:59 »
Es ist zu früh. Du hast völlig recht. Nur zum 13.01. ginge halt nicht.

Jim

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #4 am: 20.11.2021 09:40 »
Ich hatte mich missverständlich ausgedruckt. Was genau meine Kündigungsfrist ist, steht nicht im Arbeitsvertrag. Darin steht nur, das regelt der TVÖD und dass die ersten 6 Monate Probezeit sind.

Ich versuche nochmal, mich zu präzisieren:

Nach § 34 Abs. 1 TVöD beträgt die Kündigungsfrist bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.

Wenn ich den Satz richtig verstehe, ist der letztmöglich Tag, an dem ich die Kündigung beim AG einreichen kann, um in den Genuss der 2-Wochen-Kündigungsfrist-Regel zu kommen, der 17.12.2021.

Am 17.12.2021 könnte ich noch zum 31.12.2021 kündigen. Wenn ich meine Kündigung dagegen am 18.12.2021 einreichte, würde schon eine längere Kündigungsfrist greifen.

Habe ich das so korrekt verstanden?

Vielen Dank an die Experten für eure Aufklärungsarbeit. :-)

Jim

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #5 am: 20.11.2021 09:44 »
Jim kann aber am 30.12.21 noch mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen, was das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.01.22 enden ließe.

Danke. Genau das war mir nicht klar. Ich dachte, der letztmögliche Tag wäre der 17.12., um in den Genuss der 2-Wochen-Regelung zu kommen. Dass ich sogar nich am 30.12.21 zum 31.01.22 kündigen kann, war mir nicht klar.

Zeussowitz

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #6 am: 20.11.2021 20:07 »
So jetzt drüber schlafen….

Es geht immer nur zum Monatsende.

Bis zum 17.12. wird es halt der 31.12.
Danach der 31.01.

Zum 31.01. kommst du in der Tat nur bei Kündigung zwischen 18. und 31.12. raus. Danach wird es automatisch der 28. bzw. 29.02.

Jim

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Antw:Unklarheit: Was meint 2 Wochen Kündigungsfrist konkret
« Antwort #7 am: 21.11.2021 09:32 »
Danke! Jetzt ist es mir klar  :)