Autor Thema: [NW] Urteil Verwaltungsgerichtshof Hessen - Implikationen W2 Besoldung NRW?  (Read 1266 times)

St3f4n

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Hallo Zusammen,

eine naive Frage: hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshof in Hessen (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/beamtenbesoldung-in-hessen-verfassungswidrig-zu-niedrig_144_556664.html) zu der dortigen Besoldung, wenn bestätigt, irgendwelche Implikationen für andere Bundesländer, insbesondere für NRW? Ich frage für einen etwas gierigen Freund...

Danke für eure Einschätzung!
« Last Edit: 21.01.2022 18:58 von St3f4n »

SwenTanortsch

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Hallo Zusammen,

eine naive Frage: hat das Urteil des Verwaltungsgerichtshof in Hessen (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/beamtenbesoldung-in-hessen-verfassungswidrig-zu-niedrig_144_556664.html) zu der dortigen Besoldung, wenn bestätigt, irgendwelche Implikationen für andere Bundesländer, insbesondere für NRW? Ich frage für einen etwas gierigen Freund...

Danke für eure Einschätzung!

Die Begründung schließt sich vollumfänglich den betreffenden Sichtweisen des OVG Schleswig-Holstein zum Familienmodell an und es zeigt hinsichtlich der zeitgleich gefassten Entscheidung zur hessischen R-Besoldung (die in dem verlinkten Artikel nicht angesprochen wird) anhand konkreter mathematischer Betrachtungen und auf hohem argumentativen Niveau, dass eine zunehmend hohe Differenz zwischen der Mindestalimentation und der gewährten Nettoalimentation zu einer zunehmend hohen Wahrscheinlichkeit führt, dass die Grundgehaltssätze anzuheben sind, was in der Begründung zum Parallelverfahren, das die A-Besoldung betrachtete, so nicht vollzogen worden ist, weshalb die Veröffentlichung der Begründung zur R-Besoldung etwas länger gedauert haben wird (die schriftliche Begründung des Verfahrens zur A-Besoldung ist mit Verkündung der Entscheidung veröffentlicht worden, weshalb der Link entsprechend umfassende Darlegungen anstellen konnte; die schriftliche Begründung zur Entscheidung über die R-BEsoldung ist erst später veröffentlicht worden, weil wohl ihre komplexere Ausformulierung mehr Zeit beansprucht haben dürfte).

Konkrete Rechtsfolgen resultieren aus den Entscheidungen des VGH weder für Hessen noch einen anderen Besoldungsgesetzgeber, da er einen Vorlagebeschluss gefasst hat. Allerdings setzt die Entscheidung die hessische Landesregierung um einiges unter Druck, da offensichtlich ist, dass das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschluss über weite Strecken bestätigen wird. Darüber hinaus werden weitere Gerichte die im ersten Absatz genannten inhaltlichen Begründungen (die in Hinsicht auf das Familienmodell nur sehr knapp ausfallen, aber Gewicht in der inhaltlichen Bestätigung der OVG-Auffassungen haben) zur Kenntnis nehmen und abwägend in die eigene Rechtsprechung mit einbeziehend, also betrachten, ob sie der juristischen Argumentation folgen wollen oder nicht - und da die Begründung hinsichtlich der Frage, ab wann Grundgehaltssätze mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erhöhen sind, eventuell etwas umständlich ist, aber inhaltlich vollumfänglich schlüssig, werden ihr einige Gerichte folgen, was dann wiederum irgendwann dazu führen wird, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht der Argumentation und Methodik prüfend annehmen wird.