Autor Thema: Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst  (Read 5762 times)

economist86

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Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« am: 18.11.2021 00:42 »
Hallo,

ich stehe vor der Entscheidung, ob ich mich demnächst im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst verbeamten lasse.

Zur Ausgangslage:
- 35 Jahre alt
- seit dem 01.01.2021 in einer Bundesbehörde in E11/Stufe 3 beschäftigt (vorherige Berufserfahrung wurde also anerkannt)
- vorher 8,5 Jahre in der Privatwirtschaft tätig
- ledig, keine Kinder (kann sich beides vielleicht ändern)
- Partnerin ist bereits verbeamtet

Ich hoffe, dass meine vorherige Berufserfahrung auch bei der Verbeamtung für die Stufenfestsetzung berücksichtigt wird. Ich sehe dafür gute Chancen, da sie bereits bei meiner Einstellung als TB berücksichtigt wurde.
Wie schätzt ihr das ein?

Im bestmöglichen Fall erhoffe ich mir eine Einstellung in A9g/Stufe 4 und eine Verkürzung der Probezeit auf 1 Jahr.
Meine Rechnung lautet folgendermaßen: 1,5 Jahre brauche ich, um die Laufbahnbefähigung zu erhalten.
Übrig bleiben 8 Jahre Berufserfahrung, was Stufe 4 bedeuten würde.
Stimmt meine Rechnung oder habe ich etwas übersehen?
Werden denn die beiden Jahre, die ich für die Verkürzung der Probezeit brauche, bei der Stufenfestsetzung abgezogen oder bleiben sie erhalten?

Zum finanziellen:
Ausgehend von einem PKV-Beitrag von 300 Euro (ist das eine realistische Annahme?) verliere ich bei A9g/Stufe 4 gegenüber E11/Stufe 3 ca. 3.000 Euro netto pro Jahr (Jahressonderzahlung habe ich berücksichtigt).
Bei A10 komme ich auf ungefähr den gleichen Nettobetrag wie bei E11. Ab A11 bin ich als Beamter im Plus.
Eventuelle Heirat und Kinder habe ich nicht berücksichtigt, würden eine Verbeamtung aber finanziell noch attraktiver machen.
Stimmt meine Rechnung?

Ich tendiere derzeit stark zur Verbeamtung, freue mich aber über jeden Hinweis und Ratschlag.

Rückfragen beantworte ich gerne.

EiTee

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #1 am: 18.11.2021 07:44 »
Mit der Stufe könnte es so laufen. Das wird dir vor der Verbeamtung aber zu 90% niemand aus deiner Behörde sagen können/wollen und vermutlich niemals garantieren.

Bei uns wird sich strikt an Normen gehalten, es wird also hart auseinanderdividiert, was anrechenbar ist und was nicht. Die Stufensetzung nimmt bei uns oftmals 6 Monate oder mehr in Anspruch. So gab häufig enttäuschte Gesichter mit 10 - 15 Jahren Berufserfahrung, denen dann nach Verbeamtung die Stufe 2 oder 3 zugeordnet wurde, obwohl die Aussichten vorher rosiger dargestellt wurden.

Die Zeit als Beamter auf Probe geht voll in deine Stufe mit ein. Wie von Dir zutreffend genannt, wird die Zeit zur Erlangung der Laufbahnbefähigung hinausgerechnet. Also vermutlich der Zeitraum vom 01.01.21 - 30.06.22. Alles was danach kommt, zumindest als TB in E11 sollte komplett in deiner Stufe berücksichtigt werden.

In puncto PKV solltest Du eher mit 350 € rechnen, natürlich ist das von der PKV und dessen Leistungen abhängig. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beihilfe einen Teil nicht zahlt. Auf der einen Seite sind das Leistungen die nicht konform oder unnötig waren und auf der anderen Seite auch der Selbstbehalt der Dir pro Jahr zuzumuten ist. Daher erachte ich 350€, für den Moment, als eine realistischere Größe (bei gesunder Person ohne Risikozuschlag).

Des Weiteren sollte man sich klar sein, wie die Beförderungskultur aussieht. Es mag zwar sein, dass Du als A11 endlich im plus bist, der Weg dorthin kann aber sehr lang sein. Ich kann Dir nur empfehlen, genau auszurechnen, wann der Break-even-Point eintreten würden. Ich vermute mal, erst nach 10 -15 Jahren, dem sollte man sich bewusst sein.

Im Prinzip lautet meine Empfehlung:
 - Man sollte sich klar werden, ob man ein Dienst- und Treueverhältnis eingehen möchte. Der Anreiz sollte "eigentlich" nicht auf dem Monetären beruhen
 - Wenn man das möchte, dann schnappt man sich die Sachbearbeiter für die Stufenberechnung und lässt sich sagen, was für eine Stufe "vermutlich" drin wäre
 - anschließend nimm ein Tool deiner Wahl und stell die Nettoverdienste abzgl. PKV unter Berücksichtigung verschiedener Stufenszenarien gegenüber
 - ist das Ergebnis für dich in Ordnung, dann hole dir PKV Angebote ein und vergleiche
 - Sollte das Risiko es wert sein, dann lass dich verbeamten

WasDennNun

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #2 am: 18.11.2021 08:20 »
Im Prinzip lautet meine Empfehlung:
 - Man sollte sich klar werden, ob man ein Dienst- und Treueverhältnis eingehen möchte. Der Anreiz sollte "eigentlich" nicht auf dem Monetären beruhen

Wenn du wegen des Geldes Beamter wirst, dann wirst du selten glücklich werden.
Du gibst einige Freiheiten und die Flexibilität dein Leben frei zu gestallten auf.
Wenn du dieses Gefühl auch als Angestellter hast, dann mag es ok sein.
Ich bin froh, dass ich mich nicht dazu habe hinreißen lassen die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, war aber auch als ITler stets in der Lage mich frei für AGs zu entscheiden.

Wenn du doch wg. Geld rechnen willst, dann rechne mal mit 2 Kindern und kläre ob PKV (du Beamter) oder GKV (Du Angestellter GkV möglich, trotz Beamtenfrau) möglich ist.


McOldie

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #3 am: 18.11.2021 13:05 »

Du gibst einige Freiheiten und die Flexibilität dein Leben frei zu gestallten auf.
Wenn du dieses Gefühl auch als Angestellter hast, dann mag es ok sein.

Ist es nicht ein Irrglaube, dass man als Beamter seine Flexibilität und Freiheiten aufgibt? Als Beamter kann man seinen Arbeitsplatz oder zu einem anderen Dienstherrn wechseln, sich beurlauben oder teilzeitbeschäftigen lassen oder sich jederzeit entlassen, wenn man in die freie Wirtschaft wechseln möchte (d.h. im wesentlichen wie ein Arbeitnehmer). Wenn ein Beamter in die freie Wirtschaft wechselt, wird er von seinem Dienstherrn in der Rentenversicherung nachversichert (der Dienstherr übernimmt dabei die Arbeitnehmer - und die Arbeitgeberanteile)

WasDennNun

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #4 am: 18.11.2021 13:19 »

Du gibst einige Freiheiten und die Flexibilität dein Leben frei zu gestallten auf.
Wenn du dieses Gefühl auch als Angestellter hast, dann mag es ok sein.

Ist es nicht ein Irrglaube, dass man als Beamter seine Flexibilität und Freiheiten aufgibt? Als Beamter kann man seinen Arbeitsplatz oder zu einem anderen Dienstherrn wechseln, sich beurlauben oder teilzeitbeschäftigen lassen oder sich jederzeit entlassen, wenn man in die freie Wirtschaft wechseln möchte (d.h. im wesentlichen wie ein Arbeitnehmer). Wenn ein Beamter in die freie Wirtschaft wechselt, wird er von seinem Dienstherrn in der Rentenversicherung nachversichert (der Dienstherr übernimmt dabei die Arbeitnehmer - und die Arbeitgeberanteile)
Falsche Zitation.

Die Freiheiten in der Wahl einens Dienstherren sind um faktor x kleiner als die eines AGs
1. ist man auf D beschränkt und auch in D ist die Auswahl und die in Frage kommenden der Posten um faktor y geringer, da stärker reglementiert.
Aber wenn du die Möglichkeiten als ausreichende Freiheit empfindest, dann ist es doch prima für dich.

ich hätte meinem Lebensweg mit den wechselnde AGs und Tätigkeitsfeldern nicht als Beamter gehen können.

2. MWn ist die Höhe der Nachversicherung wesentlich geringer, als das was du als AN in die RV bei gleichem Netto Gehalt eingezahlt hättest.

EiTee

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #5 am: 18.11.2021 13:53 »
2. MWn ist die Höhe der Nachversicherung wesentlich geringer, als das was du als AN in die RV bei gleichem Netto Gehalt eingezahlt hättest.

Genau so ist es. Dieses Ping Pong Spiel würde daher nur zum eigenen Nachteil gehen.

Organisator

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #6 am: 18.11.2021 14:26 »
Da das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausgerichtet ist, sind es auch alle Nebenbedingungen. Ein stetiger Arbeitgeberwechsel wie im Angestelltenbereich ist daher deutlich komplizierter, bzw. mit Nachteilen verbunden.

Ein einmaliger Wechsel vom Beamten zum Angestellten ist dank des Altersgeldes (wo schon eingeführt) zumindest hinsichtlich der Altersversorgung unschädlich.

Ansonsten beschränken sich die Freiheiten nicht nur auf den (eingeschränkten) Kreis der Arbeitsmöglichkeiten, sondern aufgrund des Laufbahnprinzips auch auf die Wahl der Tätigkeiten / Aufgaben und der korrespondierenden Bezahlung.

economist86

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #7 am: 18.11.2021 19:53 »
Die Zeit als Beamter auf Probe geht voll in deine Stufe mit ein. Wie von Dir zutreffend genannt, wird die Zeit zur Erlangung der Laufbahnbefähigung hinausgerechnet. Also vermutlich der Zeitraum vom 01.01.21 - 30.06.22. Alles was danach kommt, zumindest als TB in E11 sollte komplett in deiner Stufe berücksichtigt werden.
Meine Überlegung war eine andere und zwar dass ich einerseits den Zeitraum vom 01.01.2021 - 31.12.2021 im ÖD und zusätzlich noch 6 Monate von meiner Zeit in der Privatwirtschaft für die Erlangung der Laufbahnbefähigung "verwende" (Immer unter der Voraussetzung, dass diese Tätigkeit als gleichwertig mit der Tätigkeit in der Laufbahn gesehen wird. Ich weiß, dass das keinen Anspruch darauf habe, aber das Thema hatten wir schon).
Ich bin kein Jurist, aber wenn ich die Bundeslaufbahnverordnung richtig interpretiere, muss die hauptberufliche Tätigkeit nicht zwangsläufig im Öffentlichen Dienst ausgeübt werden.
Wenn das nicht klappen sollte, muss ich eben noch bis zum 30.06.2022 warten.

Noch eine Frage zur Probezeit: Kann das mit der Verkürzung der Probezeit auf 1 Jahr klappen? (vielleicht habe ich die Antwort überlesen)

In puncto PKV solltest Du eher mit 350 € rechnen, natürlich ist das von der PKV und dessen Leistungen abhängig. Man darf auch nicht vergessen, dass die Beihilfe einen Teil nicht zahlt. Auf der einen Seite sind das Leistungen die nicht konform oder unnötig waren und auf der anderen Seite auch der Selbstbehalt der Dir pro Jahr zuzumuten ist. Daher erachte ich 350€, für den Moment, als eine realistischere Größe (bei gesunder Person ohne Risikozuschlag).
Ich habe mich noch nicht so stark mit diesem Thema befasst, aber "Sonderleistungen" wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer usw. habe ich vor abzuwählen.

Des Weiteren sollte man sich klar sein, wie die Beförderungskultur aussieht. Es mag zwar sein, dass Du als A11 endlich im plus bist, der Weg dorthin kann aber sehr lang sein. Ich kann Dir nur empfehlen, genau auszurechnen, wann der Break-even-Point eintreten würden. Ich vermute mal, erst nach 10 -15 Jahren, dem sollte man sich bewusst sein.
Ich habe das Gefühl, dass in meiner Behörde ziemlich rasch befördert wird, aber ich werde mich darüber mit den KollegInnen in meiner Abteilung unterhalten. Der Beamtenanteil ist da ziemlich hoch.

Zur restlichen Diskussion:
Ich habe kein Problem damit, den Rest meines Arbeitlebens im ÖD zu verbringen, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
Wenn ich bis zur Pensionierung finanziell mit +/- 0 gegenüber dem TB aussteige, habe ich kein Problem damit. Im Alter ist der finanzielle Vorteil als Pensionist ja eindeutig.

clarion

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #8 am: 18.11.2021 23:06 »
Die Probezeit zu verkürzen ist grundsätzlich möglich.

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #9 am: 19.11.2021 08:09 »
Im Alter ist der finanzielle Vorteil als Pensionist ja eindeutig.

Das trifft so nicht zu. Der finanzielle Vorteil zum vergleichbaren Rentner ist zwar vorhanden, aber eher marginal.

Groma

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #10 am: 22.11.2021 12:32 »
Im Alter ist der finanzielle Vorteil als Pensionist ja eindeutig.

Das trifft so nicht zu. Der finanzielle Vorteil zum vergleichbaren Rentner ist zwar vorhanden, aber eher marginal.

Stimmt das denn so? Angenommen:
- 40 Jahre beim Bund
- Pension: 1,775%/Jahr -> nach 40 Jahren: 1,775%*40 = 71%
- Rentenpunkt pro Jahr: (brutto/40000)*40
- Wert eines Rentenpunkts: 34€*12 = 408€

A11, 1: 43000€/Jahr -> 71%*43000 = 30530€
E11, 1: 45500€/Jahr -> (45500/40000)*40 = 45,5 Rentenpunkte -> 408€*45,5 = 18564€
--> Unterschied von 12000€ (Beamte erhalten 64% mehr)

A11, 8: 71%*57000 = 40470€
E11, 6: (68700/40000)*40 = 68,7 Rentenpunkte -> 68,7*408€ = 28030€
--> Unterschied von 12000€ (Beamte erhalten 44% mehr)

Und in der Realtität ist der Unterschied noch größer, da die Pension anhand des letzten Gehalts berechnet wird, die Rente aber anhand des tatsächlichen Gehalts pro Jahr.

Yasper

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #11 am: 22.11.2021 12:47 »
Ein Plus wäre die Anrechnung folgender Zeiten für eine mögliche Pension und teilweise Rente:

- Studium wird teilweise zur Pension angerechnet
- Zeit als Tarifbeschäftigter wird ebenfalls angerechnet (Pension und Rente)
- Zivildienst / Bundeswehr (Pension und Rente)
- Laufbahnbefähigung sofern anrechenbar aus der freien Wirtschaft (Pension und Rente)

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #12 am: 22.11.2021 12:57 »
Stimmt das denn so? Angenommen:
- 40 Jahre beim Bund
- Pension: 1,775%/Jahr -> nach 40 Jahren: 1,775%*40 = 71%
- Rentenpunkt pro Jahr: (brutto/40000)*40
- Wert eines Rentenpunkts: 34€*12 = 408€

A11, 1: 43000€/Jahr -> 71%*43000 = 30530€
E11, 1: 45500€/Jahr -> (45500/40000)*40 = 45,5 Rentenpunkte -> 408€*45,5 = 18564€
--> Unterschied von 12000€ (Beamte erhalten 64% mehr)

A11, 8: 71%*57000 = 40470€
E11, 6: (68700/40000)*40 = 68,7 Rentenpunkte -> 68,7*408€ = 28030€
--> Unterschied von 12000€ (Beamte erhalten 44% mehr)

Und in der Realtität ist der Unterschied noch größer, da die Pension anhand des letzten Gehalts berechnet wird, die Rente aber anhand des tatsächlichen Gehalts pro Jahr.

Du hast die Betriebsrente bei der Betrachtung vergessen.

EiTee

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« Antwort #13 am: 22.11.2021 13:53 »
Zusätzlich ist die höhere Steuerlast der Pension sowie die PKV nicht berücksichtigt worden.

Floki

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« Antwort #14 am: 23.11.2021 12:50 »
Zusätzlich ist die höhere Steuerlast der Pension sowie die PKV nicht berücksichtigt worden.

Danke. Die Punkte werden bei der Diskussion bzw. Abwägung immer vergessen.