Autor Thema: Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst  (Read 5767 times)

Bastel

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #15 am: 24.11.2021 11:38 »
Weshalb  höhere Steuerlast? In ein paar Jahren muss jeder 100% versteuern?

Floki

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #16 am: 24.11.2021 11:53 »
Weshalb  höhere Steuerlast? In ein paar Jahren muss jeder 100% versteuern?

Richtig, in ein paar Jahren. Wenn also seit Jahrzehnten die Pension vollbesteuert wird und die Rente erst gar nicht/minimal, etwas mehr, noch etwas mehr und in Jahren vollständig, dann liegt wohl unzweifelhaft eine höhere Steuerlast vor.

Kimonbo

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #17 am: 24.11.2021 13:03 »
Aber doch nicht für die Bundesbeamten wie ich, die erst 2048 offiziell pension bekommen. Da sind die Renten und Pensionen beide zu 100% Steuerpflichtig

Organisator

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #18 am: 24.11.2021 13:14 »
Stimmt. Bleiben aber noch die wesentlichen Punkte der Betriebsrente und des Abzugs der KV, die in der Berechnung keine Berücksichtigung fanden.

Asensio91

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #19 am: 01.12.2021 08:00 »
Hallo Zusammen,
ich habe mal folgende Frage.
Ich arbeite schon seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst und bin derzeit bei einer Landesbehöre als Wirtschaftsinformatiker eingestellt E11 St. 5.
Im April läuft meine Probezeit ab und mein Vorgesetzter sagte bereits das wir gerne direkt und um die Verbeamtung kümmern.
Ich habe meinen Bachelor WIN und meine Vorgesetzte meinte das Sie die Eingruppierung auf A14 vorsieht bzw. umsetzen will.

1. Nun meine Frage, gibt es zum Gehalt auch mögliche Zulagen die man aushandeln kann.
2. Gibt es eine zeitliche Frist die man im Unternehmen sein muss um auch tatsächlich Verbeamtet zu werden ? Ich habe hier schon verschiedene Aussagen gehört.

3. Wenn ich mein Wunschgehalt (min. 6.000b.)im Brutto-Netto Rechner eintrage, ist hier sonst noch etwas zu beachten, außer die PKV mit zu berücksichtigen und den entsprechenden Zuschlag für (verheiratet und Kind) ?

Vielen Dank

Kimonbo

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #20 am: 01.12.2021 08:35 »
Süß 😊 wie du schreibst, ein echtes Greenhorn

Nimm den Rechner hier der ist besser und dann werden wir die Augen rausfallen wenn du siehst was du als A14 verdienen wirst https://bezuegerechner.bva.bund.de/

Asensio91

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #21 am: 01.12.2021 08:44 »
Tut mir leid also ich komme auf ein Netto von 5.000€. Was soll daran schlecht sein.
Im Vergleich verdienen Freunde bei der Siemens AG e10-e11 3.000-3500€ netto im Monat.

Falls ich irgentwo einen denkfehler habe sry. Bin noch nicht so lange dabei.

EiTee

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #22 am: 01.12.2021 08:51 »
Du erfüllst nicht die Anforderungen für den höheren Dienst.
1. Schreibst du nur von einem Bachelor, der reicht nicht.
2. Sehe ich auch keine erworbene Laufbahnbefähigung.
3. Das Ergebnis vom Amtsarzt gibt es nicht (gut hierbei relativ nebensächlich).

Deine Vorgesetzte hat dem Anschein nach keine Ahnung was sie Dir erzählt.

Ich sehe hier nur die theoretische Möglichkeit der Verbeamtung im gD und in Abhängigkeit davon ob in der nicht technischen oder technischen Laufbahn somit ein Einstiegsamt A9 oder A10.

Wie du auf 5000€ Netto kommst ist mir schleierhaft.

Bastel

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #23 am: 01.12.2021 09:54 »
Mit viel Glück und der entsprechenden Berufserfahrung schafft er es vielleicht in die A11 als Eingangsamt...

EiTee

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Antw:Fragen zur Verbeamtung im gehobenen Dienst
« Antwort #24 am: 01.12.2021 10:10 »
Mit viel Glück und der entsprechenden Berufserfahrung schafft er es vielleicht in die A11 als Eingangsamt...

Stimmt, die Option sollte erwähnt sein.

Aus der Erfahrung, würde dies mit einer Berufserfahrung von 4 Jahren in E11 (wenn nur diese vorliegt) nur bei top Leuten geschehen. Erstmal wird die Laufbahnbefähigung abgezogen und dann hofft man auf den guten Willen. Auch sollte man sich im klaren sein, dass die Stufenfestsetzung eine entsprechend andere sein wird. E11/5 führt nicht in A11/5 oder A14/5. Da aber von einer Landesbehörde die Rede war, gilt natürlich deren Stufenschema.