Autor Thema: 2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?  (Read 2058 times)

schantall

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2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« am: 18.11.2021 07:11 »
Hallo,

ich habe 2 Werkstudentinnenjobs mit je 10 Stunden pro Woche und einen Minijob.

Kann ich die alle ausüben, ohne voll svpflichtig zu werden?

Dankeschön.

LG

Isie

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #1 am: 18.11.2021 07:16 »
Nein. Bei der 20-Stunden-Grenze zählen alle Beschäftigungen.

carriegross

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #2 am: 18.11.2021 15:13 »
Nein. Bei der 20-Stunden-Grenze zählen alle Beschäftigungen.

Stimmt nicht! Es dürfen nur dieselben Beschäftigungsarten zusammengerechndt werden. Das ist also möglich!

Isie

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #3 am: 18.11.2021 16:07 »
Das ist falsch. Die Werkstudentenverträge werden sofort in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig, wenn  durch den zusätzlichen Minijob die 20-Stundengrenze überschritten wird.
Ausführliche Hinweise zu der Thematik sind z. B. bei der Minijobzentrale im Rundschreiben zur Versicherungspflicht von Studenten... zu finden.
« Last Edit: 18.11.2021 16:14 von Isie »

PrinzP

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #4 am: 18.11.2021 17:50 »
So pauschal lässt sich das doch überhaupt nicht sagen. Für eine konkrete Bewertung müsste man die Arbeitszeiten (ggf. abends oder am WE) und die Dauer der aktuellen wie auch der vorherigen Beschäftigungsverhältnisse kennen.

Dauerhaft ist es jedenfalls nicht möglich mehr als 20h/Woche zu arbeiten.

Die "Versicherungsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studenten und Praktikanten" findet man u.a. hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2016/versicherungsr_beurteilung_beschaeftigte_studenten.html

Isie

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #5 am: 18.11.2021 18:05 »
Wie hat Spid es sinngemäß immer so schön formuliert? Fehlende Angaben im Sachverhalt gehen zu Lasten des Fragenden.
Die Beurteilung der 20-Stunden-Grenze wurde vor einigen Jahren ziemlich verschärft. So, wie die TE es formuliert hat, bleibe ich bei meiner Aussage. Eine ausführlichere Sachverhaltsschilderung könnte allerdings zu einem anderen Ergebnis führen. Ein Forum für Studenten wäre aber aus meiner Sicht besser für diese Fragestellung geeignet.

carriegross

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #6 am: 18.11.2021 20:05 »
Lassen wir mal Arbeiten am WE und abends ... außen vor und gehen vom Geradeaus-Fall aus. Ich kann ja zugeben, wenn ich falsch liege, aber ich finde in diesen Richtlinien nicht den Passus, dass bei o. g. Konstellation der Minijob dazugerechnet werden darf bzw. muss.

Isie

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #7 am: 18.11.2021 20:18 »
Das Entscheidende ist die Überschreitung der 20-Stunden-Grenze, die dazu führt, dass das Werkstudentenprivileg wegfällt. Es ist völlig egal, ob die Überschreitung durch einen zusätzlichen Minijob oder durch Erhöhung der Stundenzahl bei den Werkstudentenjobs oder durch eine zusätzliche selbständige Tätigkeit eintritt.
Lediglich der Minijob selber ist natürlich nicht sozialversicherungspflichtig, sondern es sind nur Pauschalbeiträge durch den Arbeitgeber zu entrichten - wenn eine Befreiung von der RV-Pflicht beantragt wird.

Schau dir mal auf Seite 16 das Beispiel 2 an.
« Last Edit: 18.11.2021 20:29 von Isie »

carriegross

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #8 am: 18.11.2021 20:33 »
D. h., ist ein Student bei mir i. R. eines Minijobs angestellt, kanns mir egal sein, wenn er zwei Werkstudentenjobs bei zwei anderen Arbeitgebern hat? Ich kann ihn normal als Minijobber abrechnen!? Aber die zwei anderen Arbeitgeber können und dürfen den Studenten nicht mehr jeweils als Werkstudent abrechnen, sondern müssen ihn je als voll sv-pfichtig abrechnen!? Und dass der Student bei mir als Minijobber arbeitet, wird der Minijobzentrale gemeldet und die wiederum meldet den beiden anderen Arbeitgebern, dass deren Student bei mir als Minijobber angestellt ist und sie den Beitragsschlüssel ändern müssen?

Isie

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #9 am: 18.11.2021 20:41 »
Ja, der Arbeitgeber des Minijobs hat kein Problem, aber der Werkstudent, denn sein Werkstudentenprivileg endet. Ich glaube aber nicht, dass die Minijobzentrale tätig wird, denn mit dem Minijob ist ja alles in Ordnung und für die anderen Jobs ist die Minijobzentrale nicht zuständig. Der Werkstudent muss seinen Arbeitgeber über die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung informieren.

carriegross

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Antw:2 Werkstudentinnen- und 1 Minijob möglich?
« Antwort #10 am: 18.11.2021 21:00 »
Wieder was gelernt! Top! Danke!