Die Kündigung erlangt erst Wirkung, wenn sie der anderen Partei bekannt gegeben worden oder zumindest «in deren Machtbereich» gelangt ist. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist für den Zeitpunkt der Gültigkeit der Kündigung bei Postzustellung nicht das Absendedatum des Poststempels massgebend, sondern der Zeitpunkt, an dem der Empfänger davon Kenntnis erhält oder hätte erhalten können. Das Risiko für Verzögerungen bei der Postzustellung trägt der Kündigende.
Möglich ist noch eine Expresszustellung. Allerdings glaube ich die einzige Garantie die du dann bekommst ist das sie dir das Porto zurück zahlen wenn sie doch zu spät sind. Daher ist Thiesis Vorschlag der Beste.