Autor Thema: Kündigungsfrist TVÖD  (Read 2233 times)

Vincentz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Kündigungsfrist TVÖD
« am: 18.11.2021 08:53 »
Guten Morgen Forumdteilnehmer*innen,

ich habe gestern ein interessantes (schriftliches) Jobangebot zum 01.01.2022 erhalten. Meine aktuelle Betriebzugehörigkeit beträgt keine fünf Jahre. Laut § 34 TVÖD beträgt meine Kündigungsfrist sechs Wochen zum Quartalsende., also 19.11.2021. Gerne würde ich nun kurzfristig kündigen wollen. Reicht es wenn ich noch heute die Kündigung per Einschreiben auf dem Postweg bringe und diese Morgen bei meinen Arbeitgeber ankommt?

Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.

McOldie

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 651
Antw:Kündigungsfrist TVÖD
« Antwort #1 am: 18.11.2021 12:44 »
Eine fristgerechte Kündigung muss am 19.11.21 dem Arbeitgeber vorliegen. Ovb das mit der Post reicht, ist nicht zu übersehen.

Thiesi

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 141
Antw:Kündigungsfrist TVÖD
« Antwort #2 am: 18.11.2021 13:04 »
Bei einer so knappen Frist würde ich wohl das Kündigungsschreiben persönlich abgeben.
"We're with you all the way, mostly"

Wdd3

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,253
Antw:Kündigungsfrist TVÖD
« Antwort #3 am: 18.11.2021 13:14 »
Die Kündigung erlangt erst Wirkung, wenn sie der anderen Partei bekannt gegeben worden oder zumindest «in deren Machtbereich» gelangt ist. Entgegen einer verbreiteten Meinung ist für den Zeitpunkt der Gültigkeit der Kündigung bei Postzustellung nicht das Absendedatum des Poststempels massgebend, sondern der Zeitpunkt, an dem der Empfänger davon Kenntnis erhält oder hätte erhalten können. Das Risiko für Verzögerungen bei der Postzustellung trägt der Kündigende.

Möglich ist noch eine Expresszustellung. Allerdings glaube ich die einzige Garantie die du dann bekommst ist das sie dir das Porto zurück zahlen wenn sie doch zu spät sind. Daher ist Thiesis Vorschlag der Beste.