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Bürgermeister

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Marianne:
Hat ein Bürgermeister als Chef einer Verwaltung einen Dienstvorgesetzten?

Opa:
In NRW nicht.
Die Kommunalverfassungen anderer Bundesländer könnten davon abweichende Regelungen enthalten.,

RsQ:
Müsste nicht auch für Hauptverwaltungsbeamte eine Kommunalaufsicht o. ä. zuständig sein? Oder haben (Ober-)Bürgermeister absolute Narrenfreiheit?  (Sofern sie den Wunsch, wiedergewählt zu werden, unterdrücken ...  ;D)

GanzToll:
Die Gemeindeordnung oder jeweilige Kommunalverfassung trifft hierzu Regelungen. Vielfach nehmen die Gemeindevertretungen derartige Funktionen wahr.

GanzToll:

--- Zitat von: RsQ am 18.11.2021 17:33 ---Müsste nicht auch für Hauptverwaltungsbeamte eine Kommunalaufsicht o. ä. zuständig sein? Oder haben (Ober-)Bürgermeister absolute Narrenfreiheit?  (Sofern sie den Wunsch, wiedergewählt zu werden, unterdrücken ...  ;D)

--- End quote ---

Genau. Wenn man bei NRW bleibt nimmt die rechtliche Aufsicht die Kommunalaufsicht wahr.  Ansonsten gibt es in der Gemeindeordnung §41 diverse Befugnisse die der Rat bei der allgemeinen Geschäftsführung hat. Er kann dem BM bestimmte Aufgaben übertragen oder selbst wahrnehmen. Gem. § 66 kann der Rat die Wahl über eine Abwahl beantragen. Ist also nicht ganz einfach zu beantworten die Frage da die Befugnisse des Rates in den verschiedenen Paragraphen geregelt sind und sich in der Praxis auch indirekt ergeben können. Zum Beispiel durch Ausgestaltung der Befugnisse, allgemeinen Leitlinien der Verwaltungsführung und Ausgestaltung der Hauptsatzung etc.

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