Stufenlaufzeit (Bitte um kurzen Rat)

Begonnen von Newbe01, 18.11.2021 20:27

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Newbe01

Hallo zusammen ich hätte eine kurze Frage:

Seit dem 01.06.2017 befand ich mich in EG8 Stufe 3
Nach einer Stellenüberprüfung wurde die EG 8 am 01.09.2017 zu dur EG9a die Stufenlaufzeit blieb hiervon unberührt.

Am 01.07.2019 nahm ich eine neue Stelle an mit höherwertigen Aufgaben nach 9c (Bezahlung nach 9a+Zulage) und besuchte derweil schon den ALII.

Diesen schloss ich am 28.05.2020 ab und wurde in die 9c höhergruppiert.


Nun zur Frage: Ab wann bin ich in Stufe 4?   

Wäre dies der 01.07.2022?     

Ich bitte um kurze Antwort ggf. mit einer Rechtsgrundlage zum Nachlesen. Danke :)   

Kaiser80

War die Übertagung am 01.07.2019 dauerhaft oder vorübergehend?






wedo

Um welches Bundesland handelt es sich? Da ggf. die Prüfungspflicht greift.

WasDennNun

War es  01.09.2017 eine Korrektur eines Eingruppierungsirrtums?
(Denn warum sollte sonst die Stufenlaufzeit unberührt bleiben?)

Newbe01

Die Höhergruppierung von EG8 auf EG9a war eine Stellenüberprüfung. Eine Annahme höherwertiger Tätigkeiten gem. der Reglungen lag demnach nicht vor, so dass die Stufenlaufzeit unberührt blieb.

Bundelsand: NRW

Die Übertragung der Tätigkeiten war dauerhaft und an das Bestehen des AL II gebunden, da die höherwertige Tätigkeit diesen voraussetzt. 

XTinaG

Der Stufenaufstieg erfolgt am 28.05.2023 (§17 Abs. 4 Satz 1f.). Das Entgelt der höheren Stufe erhältst Du ab dem 01.10.2022 (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 EGO).

Newbe01

Ich hatte gedacht das hier die Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 und 4a TVöD-V)ggf. beachtet wird. Man äußerte mir das selbe, dass ich die nächste Stufe erst am 28.05.2023 erhalten würde.

Demnach habe ich aber gedacht dass ggf. die Zeiten beachtet werden mit Beginn der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit. Sprich dass ab dem 01.07.2019 die Stufenlaufzeit neu beginnt (oder gilt dies aufgrund der Protokollerklärung erst zum 01.01.2020 oder gar nicht?)

Kurze Frage wie kommst du auf den 1.10.2022? das Datum weicht ja schon von den aufgelisteten anderen Daten Daten ab?

XTinaG

Die Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4, 4a und 4a.1 gilt nur für eine vorherige vorübergehende Übertragung nach § 14 Abs. 1.

Der 01.10.2022 ergibt sich aus der von mir genannten Norm (Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 4 Satz 3 EGO). Diese regelt eine von der tatsächlichen Stufenzurodnung abweichende Entgeltzahlung. Maßgebliches Datum dafür ist der in Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 2 genannte Zeitpunkt: der Erste des vierten Monats nach Beginn der maßgeblichen Beschäftigung. Das ist in Deinem Fall der 01.10.2019.

WasDennNun

Zitat von: Newbe01 in 19.11.2021 07:49
Die Höhergruppierung von EG8 auf EG9a war eine Stellenüberprüfung. Eine Annahme höherwertiger Tätigkeiten gem. der Reglungen lag demnach nicht vor, so dass die Stufenlaufzeit unberührt blieb.
Wurden die Monate vor dem 1.9.17 , in der du dann ja offensichtlich auch schon in der höheren EG warst, nachgezahlt?
oder hast du dich betrügen lassen?