Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenlaufzeit (Bitte um kurzen Rat)
Newbe01:
Hallo zusammen ich hätte eine kurze Frage:
Seit dem 01.06.2017 befand ich mich in EG8 Stufe 3
Nach einer Stellenüberprüfung wurde die EG 8 am 01.09.2017 zu dur EG9a die Stufenlaufzeit blieb hiervon unberührt.
Am 01.07.2019 nahm ich eine neue Stelle an mit höherwertigen Aufgaben nach 9c (Bezahlung nach 9a+Zulage) und besuchte derweil schon den ALII.
Diesen schloss ich am 28.05.2020 ab und wurde in die 9c höhergruppiert.
Nun zur Frage: Ab wann bin ich in Stufe 4?
Wäre dies der 01.07.2022?
Ich bitte um kurze Antwort ggf. mit einer Rechtsgrundlage zum Nachlesen. Danke :)
Kaiser80:
War die Übertagung am 01.07.2019 dauerhaft oder vorübergehend?
wedo:
Um welches Bundesland handelt es sich? Da ggf. die Prüfungspflicht greift.
WasDennNun:
War es 01.09.2017 eine Korrektur eines Eingruppierungsirrtums?
(Denn warum sollte sonst die Stufenlaufzeit unberührt bleiben?)
Newbe01:
Die Höhergruppierung von EG8 auf EG9a war eine Stellenüberprüfung. Eine Annahme höherwertiger Tätigkeiten gem. der Reglungen lag demnach nicht vor, so dass die Stufenlaufzeit unberührt blieb.
Bundelsand: NRW
Die Übertragung der Tätigkeiten war dauerhaft und an das Bestehen des AL II gebunden, da die höherwertige Tätigkeit diesen voraussetzt.
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