Hallo,
ich habe meines Erachtens meine Kündigung fristgereicht eingereicht - mein Vorgesetzter hat unterzeichnet und ich habe es dann auch gleich an die Personalabteilung mit Eingangsstempel weitergereicht.
Nun bekomme ich die Mitteilung, dass meine Kündigung nicht fristgerecht zum 31.12.21 gekündigt habe, sondern erst zum 31.3. 2022 gültig sei. Grund sind die Beschäftigungszeiten. Ich bin von meinem Arbeitsvertrag <5 Jahre ausgegangen. Die Personalabteilung rechnet aber alle Beschäftigungsverhältnisse aus den Jahren zusammen (mal 6 Monate, mal 1 Jahr): also sind das > 5 Jahre.
Was soll ich nun tun? Einen Auflösungsvertrag machen? Hat das rechtliche Folgen?