Mittlerweile hat sich die akademische Frage zu einer doch sehr interessierten Frage entwickelt.
Aber ist scheint ja eindeutig zu sein: war der vorzeitige Dienstantritt dem AG bekannt und wurde geduldet, liegt faktisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. War das nicht so, haben u. U. der Prof und der HiWi Pech.
Richtig sicher ist der AG, in dem Fall die Hochschule, also nur, wenn er den Profs untersagt, solche vorzeitigen Dienstantritte zuzulassen. Und zusätzlich vielleicht auch noch, wenn man dem HiWi erst nach der Aushändigung des Arbeitsvertrags Schlüssel, Stempelkarte u. ä. gibt!?
Vielleicht sollte die Hochschule dann auch ganz offen kundtun, dass im Falle eines Falles der Prof der Schuldner ist.