Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?
WasDennNun:
--- Zitat von: Thiesi am 20.11.2021 12:55 ---Aber im Beispiel hat doch die Arbeitsaufnahme bereits stattgefunden & der AG bereits Tätigkeiten übertragen, bevor der mögliche Konflikt über die Wirksamkeit der Befristungsabrede überhaupt beginnt.
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Wo steht das der AG das gemacht hat, der Prof ist nicht ein Vertreter des AGs und kann keine AVs für den AG abschließen.
Thiesi:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.11.2021 11:29 ---Der AG (durch die Personalabteilung) gibt IT Account/Zugangsausweise aus: Ergo er soll bei uns arbeiten! Also eine deutlichste Bejahung des Arbeitsvertrages.
Wenn dann irrtümlicherweise kein befristeter AV schriftlich vorliegt, dann gibt es halt einen "mündlichen" und der ist nun mal unbefristet.
Dumm gelaufen für den AG (und für den AN der dann halt nur den Mindestlohn bekommt.)
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XTinaG:
Wenn eine Arbeitsaufnahme erfolgt ist, wurde Arbeitsleistung erbracht und angenommen. In Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung ist das die Zuweisung der Tätigkeiten. Diese muß ja nicht durch jemanden erfolgen, der namens des Arbeitgebers Arbeitsverträge schließen darf. Wobei im Sachverhalt davon auszugehen ist, daß er dies zumindest im Außenverhältnis darf. Und im Innenverhältnis wohl eins auf den Sack bekommt.
carriegross:
Wie kann man denn als AG nun schließlich solche Fälle komplett idiotensicher ausschließen?
Max:
--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 13:44 ---Wie kann man denn als AG nun schließlich solche Fälle komplett idiotensicher ausschließen?
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Es bietet sich an schlichtweg keine Idioten zu beschäftigen, dann muss man Prozesse auch nicht idiotensicher machen. Ansonsten bieten sich Disziplinarverfahren an um eine Wiederholung weniger attraktiv zu machen und in diesem Fall, dem Professor keine weiteren Stellenbesetzungsverfahren zu ermöglichen, sondern den Bewerberkontakt, bis auf ein Vorstellungsgespräch unter Aufsicht, ausschließlich über die Personalabteilungabzuwickeln.
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