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Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?

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carriegross:
Bei dem ganzen Fachkräftemangel eine schwierige Aufgabe! xD

Es bleibt aber wohl so, wie @XTinaG geschrieben hat, mit eigenen Worten, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen hat, hat der AG und evtl. in o. g. Fall der Prof echte Probleme, besonders wenn der HiWi bereits als WHK angestellt ist und einen gar nicht sooo schlechten Stundenlohn erhält. Da können ja bei Vollzeit gut 3000 € brutto bei rumkommen, zwar voll sv-pflichtig, aber das ist doch für ne WHK ganz ok.

Und wenn ich richtig verstanden habe, kann z. B. die Uni Marburg noch so viel an anderer Stelle auf ihrer HP veröffentlichen, wenn auf derselben HP an anderer Stelle aus einer Stellenausschreibung etwas anderes suggeriert wird!?

XTinaG:
Wenn ein Bewerber eine Stelle als SHK/WHK sucht, ist von ihm kaum zu erwarten, daß er sich mit dem inneren Gefüge der Hochschule auseinandersetzt.

carriegross:
Auf jeden Fall sehr interessant. Fast verwunderlich, dass ich dazu keine Urteile finde. Nach alldem bin ich davon ausgegangen, dass es doch eine gewisse Anzahl von HiWis gibt, die diesbzgl. geklagt haben.

WasDennNun:

--- Zitat von: carriegross am 20.11.2021 16:47 ---Auf jeden Fall sehr interessant. Fast verwunderlich, dass ich dazu keine Urteile finde. Nach alldem bin ich davon ausgegangen, dass es doch eine gewisse Anzahl von HiWis gibt, die diesbzgl. geklagt haben.

--- End quote ---
Warum? Die Situation wird in solchen Fällen, wo in den Augen die unbefristete Stelle aufflackert, so wie von mir beschrieben geklärt.
Und HiWis, die so etwas machen, die bekommen bestimmt ein Premiumabschluß an der Uni, weil man von allen hochgeschätzt und geliebt wird und man Angst vor einer Klage hat.

Physiker:

--- Zitat von: WasDennNun am 20.11.2021 11:40 ---Ach ja und es gibt durchaus Situationen, wo man direkt mit dem Prof einen AV abschließt, wenn ich mich dunkel erinnere, bei einigen DFG Förderungen oder Drittmittel-Projekten.

Aber wie carriegross schon sagte, war ja eine reine akademische Frage das ganze.

--- End quote ---

Nein, bei DFG und anderen Drittmittelprojekten (EU, BMBF, BMWi, DLR, verschiedene Stiftungen, Industrie) ist in so gut wie allen Fällen der formale Drittmittelnehmer die Universität, auch hier bewirtschaftet der Professor die Mittel nur. Arbeitsverträge werden auch hier mit der Universität geschlossen. Privatrechtliche Verträge zwischen Professoren und Hilfskräften gibt es so gut wie überhaupt nicht mehr. Das war in den 1970er Jahren noch anders.

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