Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?

<< < (2/16) > >>

carriegross:
Evtl. Quellen jeweils bitte? Danke.

XTinaG:

--- Zitat von: Lars73 am 19.11.2021 12:46 ---Es dürfte fraglich sein, dass der Prof selbst Arbeitsverträge schließt. Deshalb ist es durchaus fraglich ob dies den Arbeitgeber bindet. Es gab mal eine Entscheidung, dass ein Schulleiter der jemanden ohne schriftlichen Vertrag arbeiten gelassen hat, nicht den Arbeitgeber bindet. Beim Prof würde ich es ähnlich sehen.

--- End quote ---

Hängt sicherlich auch vom Auftreten (Anscheinsvollmacht) ab, zudem davon, ob ein befugter Arbeitgebervertreter Kenntnis und durch Duldung implizites Wollen gezeigt hat.

carriegross:
Ich kenne mich mit universitären Strukturen nicht aus. Grundsätzlich ist es wohl so, dass ein Fachbereich jemanden für den entsprechenden Prof. zum Zuarbeiten sucht. Der Fachbereich lässt die Stelle über die Personalabteilung ausschreiben. Der Arbeitgeber ist die Hochschule selbst. Der Arbeitsvertrag wird seitens der Hochschule vom Kanzler unterschrieben. Bevor ein Arbeitsvertrag ausgesetzt wird, bedarf es (natürlich) der Zustimmung des PRs.

Es geht natürlich nicht darum, ein Leben lang Hilfskraff zu sein. Die Arbeitsverträge sind oft aber auf nur 3, 6, 9 oder 12 Monate befristet. Ein Studium dauert ja i. d. R. 3 - 4 Jahre. Wenn man mind. die Zeit von vornherein abgedeckt hat, wäre schon fein.

WasDennNun:
Wenn der Prof sollte die Personalstelle darüber in Kenntnis setzt, dass die studentische Hilfskraft angefangen hat zu arbeiten und er noch auf den Arbeitsvertrag wartet, dann muss doch die Personalstelle diesen Arbeitsbeginn untersagen.
Tut die Personalstelle das nicht, dann hat doch der AG wissen von dieser Arbeitsaufnahme und der unbefristete Vertrag ist geschlossen.
Oder?

BalBund:

--- Zitat von: WasDennNun am 19.11.2021 14:46 ---Wenn der Prof sollte die Personalstelle darüber in Kenntnis setzt, dass die studentische Hilfskraft angefangen hat zu arbeiten und er noch auf den Arbeitsvertrag wartet, dann muss doch die Personalstelle diesen Arbeitsbeginn untersagen.
Tut die Personalstelle das nicht, dann hat doch der AG wissen von dieser Arbeitsaufnahme und der unbefristete Vertrag ist geschlossen.
Oder?

--- End quote ---

Nicht zwingend. Der Prof kann die Stelle auch gemeldet haben zur Einstellung, der Personalabteilung aber nicht mitgeteilt haben, dass er die Dame vorab anfangen lässt. Sie ist also ggf. momentan in einem unklaren Beschäftigungsstatus ohne Anmeldung bei den Sozialkassen.

Die Rentenversicherung freut sich über solche Dinge immens, die Unfallversicherung erst Recht, wenn da nun was passiert, weil sie z.B. HiWi in der Chemie ist, dann haftet der Prof mit seinem persönlichen Vermögen für alle Schäden und Renten.

Aber gerade im Bereich der Wissenschaftsverträge wird viel Schindluder getrieben...

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version