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Unbefristete Stelle, da befristeter Arbeitsvertrag nicht vorliegt?
cyrix42:
--- Zitat von: XTinaG am 22.11.2021 07:58 ---Also teils deutlich über dem Mindestlohn. Wie sollten ungelernte Hilfstätigkeiten denn sonst bezahlt werden?
--- End quote ---
Der irrigen Annahme, dass SHK nur "ungelernte Hilfstätigkeiten" erledigen würden, ist auch Spid schon aufgesessen. Hier hebst du dich also nicht ab. Würden SHK unter den Einflussbereich des TV-L fallen, würde ich Personen, die Übungsserien korrigieren (was unsere SHK tun) irgendwo in den EG 6-9a einsortieren, was Stundenlöhnen von 15,50€ (brutto) aufwärts entsprechen würde. Sie brauchen nämlich durchaus gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Fach, wo sie selbständig die Korrekturen durchführen. Für WHK, die sogar eigene Lehrveranstaltungen durchführen, wäre man dann zumindest bei der EG 9b.
Und ja: Die SHK und WHK werden widersinnigerweise vom TV-L nicht erfasst, obwohl sie wie alle anderen Beschäftigten an Hochschulen im Landesdienst (oder direkt Angestellte der Uni) sind. Alle anderen (bis auf die andere Randgruppe der Lehrbeauftragten) unterliegen dem TV-L; nur die Studierenden aus keinem nachvollziehbaren Grund (außer, dass man sich so billige Arbeitskräfte besorgen kann) nicht...
Physiker:
--- Zitat von: cyrix42 am 22.11.2021 11:21 ---
--- Zitat von: XTinaG am 22.11.2021 07:58 ---Also teils deutlich über dem Mindestlohn. Wie sollten ungelernte Hilfstätigkeiten denn sonst bezahlt werden?
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Der irrigen Annahme, dass SHK nur "ungelernte Hilfstätigkeiten" erledigen würden, ist auch Spid schon aufgesessen. Hier hebst du dich also nicht ab. Würden SHK unter den Einflussbereich des TV-L fallen, würde ich Personen, die Übungsserien korrigieren (was unsere SHK tun) irgendwo in den EG 6-9a einsortieren, was Stundenlöhnen von 15,50€ (brutto) aufwärts entsprechen würde. Sie brauchen nämlich durchaus gründliche und vielseitige Fachkenntnisse im Fach, wo sie selbständig die Korrekturen durchführen. Für WHK, die sogar eigene Lehrveranstaltungen durchführen, wäre man dann zumindest bei der EG 9b.
Und ja: Die SHK und WHK werden widersinnigerweise vom TV-L nicht erfasst, obwohl sie wie alle anderen Beschäftigten an Hochschulen im Landesdienst (oder direkt Angestellte der Uni) sind. Alle anderen (bis auf die andere Randgruppe der Lehrbeauftragten) unterliegen dem TV-L; nur die Studierenden aus keinem nachvollziehbaren Grund (außer, dass man sich so billige Arbeitskräfte besorgen kann) nicht...
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Genau. Meine studentischen Hilfskräfte:
* betreuen physikalische Praktikumsversuche, fuer die mindestens zwei Jahre Physikstudium notwendig sind,
* betreuen Übungsgruppen, in denen Spezialkenntnisse des Fachs notwendig sind, einschliesslich der Korrektur von Klausuren,
* schreiben Software, mit der unter anderem Daten von Satelliten ausgewertet werden,
* fassen wissenschaftliche Fachliteratur zusammen, die in Übersichtsartikel in der begutachteten Literatur eingehenNichts davon ist etwas, was man wirklich jemandem Ungelernten oder nur mit Abitur übertragen könnte. Dass man hier von einer sinnvollen Bezahlung abweicht, liegt darin, dass die Länder Geld sparen wollen und Studierende nur wenig Lobby haben.
XTinaG:
Was der ständige Verweis auf WHK mit SHK zu tun haben soll...
Die irrigen Annahmen kommen von Euch beiden. Spid hatte ja mit Verweis auf BAG-Rechtsprechung erklärt, was SHK machen. Das hat ja auch dazu geführt, daß "SHK", die es nur dem Namen nach waren, bspw. am IT-Hepldesk der Uni, eben keine SHK sind und von der Ausnahme vom Geltungsbereich nicht betroffen waren. Gleiches gilt auch, wenn sie anderweitig andersartig beschäftigt werden. Wer also seine "SHK" nicht mit ungelernten Hiilfstätigkeiten beschäftigt, hat keine SHK, sondern einen Tarifbeschäftigten.
cyrix42:
Die Nennung von WHK und SHK im gleichen Atemzug geschieht deshalb, weil beide Gruppen der Studierendenschaft entstammen und an allen Unis, in die ich bisher Einblick hatte, recht ähnlich behandelt werden.
Wenn man deinen letzten Satz hernimmt, dann sollten die SHK also mal gegen die Uni klagen, um entsprechend nach TV-L bezahlt zu werden, wenn sie auch entsprechende Aufgaben übernehmen. Interessant wäre, was die Gewerkschaften dazu sagen, denn diese sollten ja die Interessen der entsprechend Beschäftigten vertreten...
XTinaG:
Die einen haben einen Hochschulabschluß, die anderen sind ungelernt. Ich sehe da einen qualitativen Unterschied. Wie das BAG, das ja auch nur Hilfstätigkeiten in bestimmten Bereichen als typische Tätigkeit für eine SHK annimmt.
SHK, die dies nur dem Namen nach sind, sollten in der Tat klagen. Aber auch nur dann, wenn sie tun, was sie laut Arbeitgeber auch sollen. Und nicht etwa das, was der Prof ihnen in seiner Selbstherrlichkeit auferlegt.
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