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Personalbindung

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LaFi:

Hallo Zusammen.

Ich habe da eine Frage zur Personalbindung, arbeite mich da gerad ein, wird wohl auch immer aktueller das Thema.
Meine Meinung dazu:
Der TV ist, anstatt Leistungsorientiert zu bezahlen, eher darauf ausgerichtet eine durchschnittliche Bezahlung für jedermann zu gewährleisten.

Dazu aktueller Fall:
Nach langer Suche MA eingestellt.
Direkter Vorgesetzter geht, Stelle wird nicht neu besetzt.
Aufteilung der Aufgaben.
Tätigkeitsanpassung/-übertragung/ Stellenberwertung - neue Eingruppierung (Hier jetzt EG 9c)

Jetzige Situation:
Der MA äußert den Wunsch einer weiteren pers. Weiterentwicklung.
Fragt ob Bedarf in unserer Kommune vorhanden ist und was er ggf. tun muss um "höhere" Ziele zu erreichen.
Bereitschaft zu Fortzubildungen bestehen, studieren möchte dieser (pers. Situation) allerdings nicht.
Das wär ja auch zu einfach. (Ist allerdings auch garnicht so schlecht weil in dieser Zeit würde ja auch unser derzeitiger Bedarf nicht gedeckt werden können.)
Der MA teilt mit das er gerne in der Kommune arbeitet, er bei derzeitiger Marktentwicklung und entsprechendem Angebot aber auch geneigt ist den AG zu wechseln.
(Das wäre nun doch wieder schlecht.)


Nun die Fragestellung/Thesen/Überlegungen zur Erweiterung meines Horizontes:
Welche Spielräume hat der AG im Sinne des TVöD?
Habt ihr Vorschläge wie man MAs an, ich nenne es mal Bildungsgrenzen, Möglichkeiten eröffnen kann?

Meine Gedanken:
1. Höhergruppierung
Der TV bietet nach meiner Einschätzung nicht die Möglichkeiten einen angestellten Meister auf einer "Meisterstelle" höher einzugruppieren ?
Selbst bei weiteren Aufgabenübertragungen, sagen wir mit Merkmalen EG 10, ist dann eine EG 9 drin wg. der Vorraussetzung in der Person ?
Sehe ich das richtig ?

2. Sonst. Beschäftigter
Es heisst in der EGO zu EG 10 "..... sowie sonst. Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
Aus einer Ausführung habe ich dazu:
Tätigkeit - muss sich auf die konkrete Fachrichtung der Ausbildung beziehen
Erreichen einer Gleichwertigen Fähigkeit - sprich ggf. Fortbilden
Erfahrungen - wie lange ?
Besteht die Möglichkeit der "Umgestaltung einer Stelle" und Anstellung "sonst. Beschäftigter" ?

3. Fachkräftezulage
Wie sieht das mit einer Fachkräftezulage aus - Die Aussage die ich bekommen habe ist: "Kein Ing." + "verboten." ? War mir ein wenig zu "platt".

Ich habe zum Verbot dazu gelesen: 
"Leistungen im Rahmen der Fachkräfte-RL werden von den KAVs jedoch i. d. R. akzeptiert"
Was stimmt denn nun?

"Der Begriff Fachkräfte erfasst.....Ingenieure, bzw. Beschäftigte mit gleichwertigen Kenntnissen."
Ist das in der Praxis nicht möglich die geforderten Kenntnisse zu erreichen ? (Befinden wir uns hier nicht bei einer ähnlichen Thematik wie beim sonst. Beschäftigten" ?


Danke schonmal für die Rückmeldung, Einschätzungen, Ideen ...

MfG

XTinaG:
Im TVÖD gibt es keine Fachkräftezulage.

Zum Sonstigen Beschäftigten gibt es eine hier im Forum dutzendfach verlinkte Broschüre des BVA, das die Rechtslage vernünftig und verständlich darstellt.

Überträgt man einem Meister bspw. Tätigkeiten eines Ingenieurs, die den Tätgikeitsmerkmalen der E10 entsprechen, bleibt es bei einer Eingruppierung in E9c. Überträgt man ihm hingegen Aufgaben des allg. Teils der EGO, die den Tätigkeitsmerkmalen der E10 entsprechen, führt dies entweder zu einem Zulagenanspruch, sofern die Ausbildungs- und Prüfungspflicht Anwendung findet, oder zur Eingruppierung in E10.

LaFi:

--- Zitat von: XTinaG am 19.11.2021 12:23 ---Im TVÖD gibt es keine Fachkräftezulage.

--- End quote ---

Das ist natürlich richtig.
Die Fachkräfte_RL ermöglicht (außerhalb des TVöD) in so einem Fall keine Möglichkeit ?

XTinaG:
Weder wüßte ich, was das ist, noch hat es Bezug zum TVÖD.

LaFi:
Dies hier meine ich:

https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/richtlinie-fachkraefte

MfG

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