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Personalbindung

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XTinaG:
Der TVÖD legt, wie jeder Tarifvertrag, lediglich Mindestarbeitsbedingungen fest. Eine übertarifliche Bezahlung ist arbeits- und tarifrechtlich also stets möglich.

Die Gemeindeordnungen zahlreicher Länder verbietet den dort ansässigen Gemeinden grundsätzlich übertarifliche Vergütung. Dort, wo das der Fall ist, ändern irgendwelche Richtlinien des Arbeitgeberverbandes daran nichts. Dort, wo dies nicht der Fall ist, handelt es sich lediglich um eine Selbstbeschränkung des Arbeitgebers.

Hain:

--- Zitat von: LaFi am 19.11.2021 12:39 ---
--- Zitat von: XTinaG am 19.11.2021 12:23 ---Im TVÖD gibt es keine Fachkräftezulage.

--- End quote ---

Das ist natürlich richtig.
Die Fachkräfte_RL ermöglicht (außerhalb des TVöD) in so einem Fall keine Möglichkeit ?

--- End quote ---

Wenn man die Fachkräfterichtlinie anwenden kann, kann man auch eingruppieren (ist nur für FH/H -abschlüsse vorgesehen bzw. mit gleichwertigen Kenntnissen).

Wenn gleichwertige Kenntnisse nicht vorhanden sind aber benötigt werden, kann ein AG in die Personalentwicklung investieren und den Beschäftigten ermöglichen, die Qualifikation zu erwerben.

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