Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenübernahme nach § 16 Abs. 2a TV-L/TVöD

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PersonOfInterest:
Ich habe eine Frage, die sich insbesondere an die Personaler hier im Forum richtet:

Nach § 16 Abs. 2a TV-L/TVöD (VKA) bzw. § 16 Abs. 3 TVöD (Bund) kann der Arbeitgeber die beim bisherigen öffentlichen Arbeitgeber, der einen vergleichbaren Tarifnertrag anwendet, erworbene Stufe ganz oder teilweise übernehmen, wenn ein unmittelbarer Wechsel des Beschäftigten vom alten zum neuen Arbeitgeber erfolgt.
Die Tarifverträge stellen nach dem Wortlaut keine weiteren Anforderungen.

Das BAG (und auch vielfach die Literatur) sagt, dass eine Stufenübernahme nur möglich sei, wenn der Beschäftigte beim neuen Arbeitgeber in der gleichen Entgeltgruppe eingruppiert bleibt wie beim alten Arbeitgeber. Bei unterschiedlichen Entgeltgruppen sei eine Stufenübernahme nach Tarifvertrag nicht möglich. Wie das BAG darauf kommt, ist mir schleierhaft. Meines Erachtens läuft diese Auslegung dem Zweck der Regelung (Motivation zum AG-Wechsel innerhalb des öD) zuwider. 

Gibt es unter den Forum-Lersern Vertreter (v.a. Leute aus Personalabteilungen in NRW  ;)), die die Stufe auch bei nicht gleichwertigen Tätigkeiten übernehmen? (Von § 4 Abs. 3 TVG - übertariflich zugunsten der AN - abgesehen.)

Vielen Dank schon jetzt für die Antworten!

XTinaG:
Auch wenn es nicht explizit Bestandteil Deiner Frage ist, möchte ich den Schleier lüften: die Stufen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Entgeltgruppe X sind ganz andere Stufen als die Stufen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Entgeltgruppe Y. Es gibt also bei einer anderen Entgeltgruppe keine Stufe, die übernommen werden könnte.

WasDennNun:
Wenn man aber eg8 s6 verwaltung hatten, kann man eg8 s6 IT übernehmen, da gleiche Stufe, trotz unterschiedlicher Tätigkeiten.
Alternativ kann man in dem anderen Fall. Also unterschiedlich EGs halt via förderliche Zeiten die Stufen mitnehmen.

So wird es zumindest bei uns gemacht.

PersonOfInterest:

--- Zitat von: XTinaG am 19.11.2021 17:07 ---Auch wenn es nicht explizit Bestandteil Deiner Frage ist, möchte ich den Schleier lüften: die Stufen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Entgeltgruppe X sind ganz andere Stufen als die Stufen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 der Entgeltgruppe Y. Es gibt also bei einer anderen Entgeltgruppe keine Stufe, die übernommen werden könnte.

--- End quote ---
Dieses Argument ist mir bekannt. Darauf zielte aber meine Frage nicht, sondern ausdrücklich darauf, ob es Behörden gibt, die die Stufe nach Absatz 2a auch bei unterschiedlicher Wertigkeit übernehmen.

Lars73:
Also ist die Frage ob Behörden den Tarifvertrag falsch anwenden?

Beim Bund gab es früher die Möglichkeit über ein BMi Rundschreiben ggf. in der niedrigeren Entgeltgruppe einzustellen dort die Stufe zu übernehmen und dann höherzugruppieren. Es war aber nach meiner Erinnerung eine Ermächtigung abweichend vom Tarifvertrag zu handhaben.

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