Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Entgeldstufe nach 7 Jahren Berufserfahrung
XTinaG:
Wie ließe sich das aus meinen Beiträgen schließen?
Ich habe ausgeführt, welchen Anspruch es gibt, Wasdennun hat ergänzt, was über eine Kann-Regelung erreicht werden könnte, dem habe ich explizit zugestimmt.
WasDennNun:
Liebe JuAn,
wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, dann kannst du nicht mehr verhandeln.
Die Stufe 4 ist nur vor Vertragsabschluss verhandelbar.
Du kannst die Stufe 4 erwarten und fordern.
Der AG kann dir diese Stufe geben, wenn er will.
Der AG muss dir nur Stufe 3 geben, dass ist nicht verhandelbar.
EDV Sachverständiger:
--- Zitat von: JuAn am 20.11.2021 12:07 ---Hallo,
demnächst wird sich mein Honorarvertrag in einen festen Arbeitsvertrag TvöD E9 ändern.
Ich bin seit 2014 mit diesem Honorarvertrag bei dem selben Arbeitgeber beschäftigt.
Nun meine Frage in welche Stufe ich damit kommen müsste?
Ist es die 3 oder die 4?
Vielen Dank
--- End quote ---
Es kommt auf die "förderlichen Zeiten an". Bsp.: Man arbeitet seit zehn Jahren im selben Beruf, auch bei verschiedenen Arbeitgebern, muss man mindestens in Stufe 3 eingruppiert werden. Man wäre allerdings blöd, sich nicht mehr anrechnen zu lassen und so z. B. gleich in Stufe 5 einzusteigen. Möglich ist das. Der Arbeitgeber muss nur wollen.
Kat:
Honorarvertrag heißt doch selbständig. Da gibt es doch keine Entgeltstufe.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kat am 22.11.2021 14:15 ---Honorarvertrag heißt doch selbständig. Da gibt es doch keine Entgeltstufe.
--- End quote ---
Das ist richtig, aber was hat das mit dem Fall zu tun?
Was zählt sind die förderlichen Zeiten.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version