Autor Thema: Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss Definition  (Read 2214 times)

Unwissender32

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Hallo,

ich habe eine Frage: Was ist die Definition bei einer Ausschreibung für Entgeltgruppe 13 TVöD im Passus "Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss" gleichwertiger Studienabschluss?
Das TVÖD sieht ja einen akkreditierten Master als Voraussetzung für eine Wissenschaftliche Hochschulbildung, allerdings ist die Akkreditierung im Moment ja ausgesetzt. Bedeutet das im Umkehrschluss, das alle Masterabschlüsse momentan einem gleichwertiger Studienabschluss zum akkreditierten Master darstellen?

Hintergrund ist, ich habe einen Master in einem damals neuen Studiengang 2016 abgeschlossen, dessen Akkreditierung 1 Monat nach der Abgabe meiner Masterarbeit festgestellt wurde (hätte ich meine Masterarbeit um 1 Monat verzögert gäbe es das Problem nicht, kein Scherz). Jetzt liege ich mit dem Personaler der Stelle im Clinch, ob ich für die Stelle geeignet bin oder nicht.
Das Ganze ist schon etwas kleinkariert, da die Stelle im Profil idealerweise eine Promotion fordert, welche ich habe, aber gut Verwaltungsrecht ist Verwaltungsrecht.
Wie gesagt meine Frage bezieht sich darauf ob aufgrund der Aussetzung der Akkreditierung jeglicher Masterabschluss im Passus "Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss" gleichgewertet zum akkreditierten Master ist.

Ich freue mich auf Ratschläge und Antworten!

XTinaG

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Was der Arbeitgeber als gleichwertig im Rahmen seiner Ausschreibung betrachtet, liegt in dessen Ermessen. Tariflich geregelt sind Einstellungsvoraussetzungen nicht.

Bob Kelso

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Hallo,

ich habe eine Frage: Was ist die Definition bei einer Ausschreibung für Entgeltgruppe 13 TVöD im Passus "Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss" gleichwertiger Studienabschluss?
Das TVÖD sieht ja einen akkreditierten Master als Voraussetzung für eine Wissenschaftliche Hochschulbildung, allerdings ist die Akkreditierung im Moment ja ausgesetzt. Bedeutet das im Umkehrschluss, das alle Masterabschlüsse momentan einem gleichwertiger Studienabschluss zum akkreditierten Master darstellen?

Hintergrund ist, ich habe einen Master in einem damals neuen Studiengang 2016 abgeschlossen, dessen Akkreditierung 1 Monat nach der Abgabe meiner Masterarbeit festgestellt wurde (hätte ich meine Masterarbeit um 1 Monat verzögert gäbe es das Problem nicht, kein Scherz). Jetzt liege ich mit dem Personaler der Stelle im Clinch, ob ich für die Stelle geeignet bin oder nicht.
Das Ganze ist schon etwas kleinkariert, da die Stelle im Profil idealerweise eine Promotion fordert, welche ich habe, aber gut Verwaltungsrecht ist Verwaltungsrecht.
Wie gesagt meine Frage bezieht sich darauf ob aufgrund der Aussetzung der Akkreditierung jeglicher Masterabschluss im Passus "Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss" gleichgewertet zum akkreditierten Master ist.

Ich freue mich auf Ratschläge und Antworten!

....  so viel zum "Fachkräfte-Mangel"! 

XTinaG

  • Gast
Wo soll der Zusammenhang sein? Es hätte bspw. niemand einen Mangel bspw. an Frisisten oder Finnougristen oder Kunsthistorikern oder Genderisten beklagt. Hingegen z.B. aber einen an Mathematikern, Ingenieuren mehrerer Fachrichtungen und Informatikern. Fachkräftemangel bedeutet nicht, daß jeder, der mal einen Abschluß beruflicher oder hochschulischer Natur gemacht hat, enorm gesucht würde. Wenn wir 2 Millionen Genderisten und Kunsthistoriker im Wartestand hätten, aber einen Mangel an Bauingenieuren und Informatikern, wäre es immer noch ein Fachkräftemangel und Kunsthistoriker müßten immer noch unter der Brücke schlafen.