Hallo,
ich habe eine Frage: Was ist die Definition bei einer Ausschreibung für Entgeltgruppe 13 TVöD im Passus "Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss" gleichwertiger Studienabschluss?
Das TVÖD sieht ja einen akkreditierten Master als Voraussetzung für eine Wissenschaftliche Hochschulbildung, allerdings ist die Akkreditierung im Moment ja ausgesetzt. Bedeutet das im Umkehrschluss, das alle Masterabschlüsse momentan einem gleichwertiger Studienabschluss zum akkreditierten Master darstellen?
Hintergrund ist, ich habe einen Master in einem damals neuen Studiengang 2016 abgeschlossen, dessen Akkreditierung 1 Monat nach der Abgabe meiner Masterarbeit festgestellt wurde (hätte ich meine Masterarbeit um 1 Monat verzögert gäbe es das Problem nicht, kein Scherz). Jetzt liege ich mit dem Personaler der Stelle im Clinch, ob ich für die Stelle geeignet bin oder nicht.
Das Ganze ist schon etwas kleinkariert, da die Stelle im Profil idealerweise eine Promotion fordert, welche ich habe, aber gut Verwaltungsrecht ist Verwaltungsrecht.
Wie gesagt meine Frage bezieht sich darauf ob aufgrund der Aussetzung der Akkreditierung jeglicher Masterabschluss im Passus "Akkreditierter Master oder gleichwertiger Studienabschluss" gleichgewertet zum akkreditierten Master ist.
Ich freue mich auf Ratschläge und Antworten!