Guten Morgen,
ich bewerbe mich auf eine intern ausgeschriebene Stelle. Ich hatte mich auf dieselbe Stelle vor drei Jahren schon beworben, musste die Zusage damals aus persönlichen Gründen ablehnen. Der derzeitige Stelleninhaber geht zum Ende des Jahres, die Abteilung hat mich gebeten, mich erneut zu bewerben.
Im Anschluss an das letzte Bewerbungsgespräch wurde mir von der Vertretung der Personalabteilung mitgeteilt, man könne meine Qualifikation (geisteswissenschaftlicher Studienabschluss) leider nicht als förderlich anerkennen (ausgeschrieben ist Ausbildung im Verwaltungsbereich), meine bisherige Berufserfahrung ebenfalls nicht, daher könne man mich nur mit meiner derzeitigen Entgeltgruppe umsetzen (derzeit EG7, neue Stelle EG10). Hier heißt es (Spid war Dank) immer, Beschäftigte seien aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeit stets korrekt eingruppiert.
Nach der Logik (entsprechend "der Arzt im Pförtnerdienst bekommt trotzdem nicht E13" bzw. "ich bekomme derzeit trotz meines abgeschlossenen Studiums nur E7") müsste die Stelle doch - egal welche Qualifikation besteht - nach 10 bzw. nach der nächst niedrigeren EG (lt. Vorbemerkung zum TV-L) bezahlt werden, sofern die Aufgaben vollständig übertragen werden (was spätestens nach der Einarbeitung so sein sollte, der Aufgabenbereich wird nur von einer Stelle abgedeckt). Die Argumentation, man könne aufgrund der fehlenden Qualifikation nur drei Entgeltgruppen niedriger vergüten... wäre dann doch eigentlich Unsinn (das wäre doch höchstens ein Grund, mich direkt für die Stelle abzulehnen)? Oder besteht hier meinerseits ein Denkfehler?
Der finanzielle Unterschied E7 (dann 5) -> E9b (3) (?) wäre vermutlich mit der niedrigeren Jahressonderzahlung vernachlässigbar, aber spätestens in den Endstufen ist der Unterschied ja doch signifikant (und zu 10 noch mehr). Für's gleiche Geld könnte ich schließlich auch bleiben wo ich bin.