Vertrauensarbeitszeit bedeutet ja lediglich, daß die Ableistung der Arbeitszeit nicht näher überwacht wird. Das führt nicht zwingend dazu, daß Arbeitszeit nicht dokumentiert würde.
Meine Kolleginnen, Kollegen und ich dokumentieren auch unsere Arbeitszeit, sind in der Einteilung jedoch fast völlig frei. Dafür mußten wir eine Vereinbarung unterschreiben, daß Nacht- und Wochenendszuschläge pauschal mit einem Fixbetrag, der sich mit den Tariferhöhungen ändert, abgegolten werden. Wenn ich wegen einer Zusatzaufgabe oder weil jemand fehlt, begründbar mehr Arbeitszeit brauchen werde, lasse ich mir die Arbeitsstunden anordnen. Das werden dann womöglich Überstunden. Betrieblich vereinbart können wir bis zu 60 Stunden, die keine Überstunden oder Mehrarbeit sind, mit ins nächste Kalenderjahr nehmen. Der Rest wird ausgezahlt oder kann, wenn vereinbart, auf ein Langzeitkonto gebucht werden.