Autor Thema: Lohnfortzahlung während Quarantäne wegen einer Coronainfektion  (Read 3577 times)

Sachbearbeiterin2014

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Ich habe jetzt von einigen Seiten sehr unterschiedliche Aussagen bzgl. der Vorgehensweise bei der Lohnfortzahlung von ungeimpften Angestellten gehört, welche wegen einer Coronainfektion in Quarantäne mussten und keinen Krankenschein während dieser Zeit bekommen haben. Jetzt würde ich gern wissen, ob sich hier jemand mit der Thematik auskennt (auch die Verbindung zu 616 BGB).

Vielen lieben Dank im Voraus!

blondie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 193
Wir hatten einen Coronaausbruch bei der Hälfte der Kollegen. Statt dem gelben Schein war die Bescheinigung vom Landkreis das maßgebliche Dokument für die ausgefallene Zeit.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Sind sie selbst an Corona erkrankt?
Sind sie arbeitsunfähig, aber der Arzt stellt keine AU aus?

Wenn man also keine AU hat, dann hat man auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wenn jemand in Q geschickt wird, dann bekommt er ebenfalls keine Lohnfortzahlung, sondern das Entschädigung (idR via AG) vom Amt welches einem in Q geschickt hat.
Ist man "selbstverschuldet" in Q, dann hat man nach dem Infektionsschutzgesetz § 56, keinen Anspruch auf diese Entschädigung.

blondie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 193
sry, hatte das ungeimpft überlesen.

sebbo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 284
ungeimpfte ab den 01.11.2021 erhalten keine Entschädigung wenn sie am oder nach dem 1.11.2021 in Q. gesetzt wurden. Hierzu ausführlich eine Dokumentation des Bundestages:

https://www.bundestag.de/resource/blob/866096/ac2750dadffbe197e335a7683aa180ac/WD-3-164-21-pdf-data.pdf

Wie man sieht, es gibt Ausnahmen.
Falls eine Ausnahme für Sie gilt, dann kann Ihr AG einen Antrag stellen. Der AG enthält dann eine Netto-Entschädigung sowie die AG & AN Anteile der SV-Versicherungen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
ungeimpfte ab den 01.11.2021 erhalten keine Entschädigung wenn sie am oder nach dem 1.11.2021 in Q.
Das war durchaus auch schon vorher möglich.
Auch wenn man in Q gekommen ist, weil man "ohne Not" in ein Hochrisikoland gereist ist und nach Rückkehr in Q muss, dann konnte schon seit längerem die Entschädigung versagt werden.
Da hat sich am Gesetz nicht so viel geändert.

Sachbearbeiterin2014

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Auf der Seite der Bundesregierung heißt es: Wer jedoch ab Covid-19 erkrankt und arbeitsunfähig ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld im Krankheitsfall - auch wenn er oder sie nicht geimpft sein sollte.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/entschaedigung-quarantaene-1962432

Ist auch schön, dass ein Unterschied bei Beamten und Angestellten gemacht wird. Ein ungeimpfter Beamter bekommt sein Geld auf jeden Fall…

Durch den positiven Test durfte der Arzt keine Krankschreibung ausstellen mit der Aussage: Die Anordnung zur Absonderung wegen der Infektion ist maßgebend und gilt als AU-Bescheinigung.

XTinaG

  • Gast
Wenn man arbeitsunfähig erkrankt ist, ist das auch durch ärztliche Bescheinigung zu bestätigen. Die Anordnung zur Absonderung steht in keinem Zusammenhang zu einer Arbeitsunfähigkeit.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Durch den positiven Test durfte der Arzt keine Krankschreibung ausstellen mit der Aussage: Die Anordnung zur Absonderung wegen der Infektion ist maßgebend und gilt als AU-Bescheinigung.
Wenn man das schriftlich vom Arzt hat, dann kann man den ja evtl. auf Schadensersatz verklagen.
Eine AU ist eine AU ist eine AU. Egal warum.

und wenn man bei positive Test keine AU bekommt, dann war man nicht AU, sondern nur infiziert, wodurch man ja nicht AU ist.
und wenn der Arzt einem keine AU ausstellt, weil man mit 40 Fieber wegen Corona im Bett liegt, dann muss man den Arzt verklagen.

sebbo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 284
Durch den positiven Test durfte der Arzt keine Krankschreibung ausstellen mit der Aussage: Die Anordnung zur Absonderung wegen der Infektion ist maßgebend und gilt als AU-Bescheinigung.
Wenn man das schriftlich vom Arzt hat, dann kann man den ja evtl. auf Schadensersatz verklagen.
Eine AU ist eine AU ist eine AU. Egal warum.

und wenn man bei positive Test keine AU bekommt, dann war man nicht AU, sondern nur infiziert, wodurch man ja nicht AU ist.
und wenn der Arzt einem keine AU ausstellt, weil man mit 40 Fieber wegen Corona im Bett liegt, dann muss man den Arzt verklagen.

Genauso.
Der einzige offizielle Weg einen Verdienstausfall zu vermeiden ist die Krankschreibung eines Arztes. Dazu muss man jedoch an C. soweit erkrankt sein, dass eine AU vorliegt.
Ansonsten gilt seit 01.11.2021 für Personen welche ab 01.11.2021 in Q. gesetzt werden:
geimpft = Entschädigung via IfSG
ungeimpft ≠ Ablehnung des Antrags, keine Entschädigung via IfSG

Ganz einfach.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Ansonsten gilt seit 01.11.2021 für Personen welche ab 01.11.2021 in Q. gesetzt werden:
Galt mWn auch schon vorher. Bzw. schon vor Corona. Ist jetzt nur klarer und deutliche dargestellt worden.
Damit es auch alle verstehen.