Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Lohnfortzahlung während Quarantäne wegen einer Coronainfektion
Sachbearbeiterin2014:
Ich habe jetzt von einigen Seiten sehr unterschiedliche Aussagen bzgl. der Vorgehensweise bei der Lohnfortzahlung von ungeimpften Angestellten gehört, welche wegen einer Coronainfektion in Quarantäne mussten und keinen Krankenschein während dieser Zeit bekommen haben. Jetzt würde ich gern wissen, ob sich hier jemand mit der Thematik auskennt (auch die Verbindung zu 616 BGB).
Vielen lieben Dank im Voraus!
blondie:
Wir hatten einen Coronaausbruch bei der Hälfte der Kollegen. Statt dem gelben Schein war die Bescheinigung vom Landkreis das maßgebliche Dokument für die ausgefallene Zeit.
WasDennNun:
Sind sie selbst an Corona erkrankt?
Sind sie arbeitsunfähig, aber der Arzt stellt keine AU aus?
Wenn man also keine AU hat, dann hat man auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wenn jemand in Q geschickt wird, dann bekommt er ebenfalls keine Lohnfortzahlung, sondern das Entschädigung (idR via AG) vom Amt welches einem in Q geschickt hat.
Ist man "selbstverschuldet" in Q, dann hat man nach dem Infektionsschutzgesetz § 56, keinen Anspruch auf diese Entschädigung.
blondie:
sry, hatte das ungeimpft überlesen.
sebbo83:
ungeimpfte ab den 01.11.2021 erhalten keine Entschädigung wenn sie am oder nach dem 1.11.2021 in Q. gesetzt wurden. Hierzu ausführlich eine Dokumentation des Bundestages:
https://www.bundestag.de/resource/blob/866096/ac2750dadffbe197e335a7683aa180ac/WD-3-164-21-pdf-data.pdf
Wie man sieht, es gibt Ausnahmen.
Falls eine Ausnahme für Sie gilt, dann kann Ihr AG einen Antrag stellen. Der AG enthält dann eine Netto-Entschädigung sowie die AG & AN Anteile der SV-Versicherungen.
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