Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Versäumnis der Zahlung von Zulagen AVR-Wü

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DiVO:
Und die Personalabteilung kann erwarten, dass der Mitarbeiter seine Abrechnungen ansieht und sich bei Unstimmigkeiten meldet.

Wir hatten einen Fall, dass eine Mitarbeiter mehrere Jahre niedriger als im Arbeitsvertrag angegeben bezahlt wurde. Auch hier mussten wir nur die Differenz für die Dauer der Rückzahlungsfrist der Dame überweisen. Dieses Vorgehen wurde auch vor Gerchtet bestätigt. Begründung des Gerichts: Auf Grund ihrer Aubildung und Tätigkeit ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiterin eine Gehaltsmitteilung lesen und richtig interpretieren kann.

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