Sind sie selbst an Corona erkrankt?
Sind sie arbeitsunfähig, aber der Arzt stellt keine AU aus?
Wenn man also keine AU hat, dann hat man auch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wenn jemand in Q geschickt wird, dann bekommt er ebenfalls keine Lohnfortzahlung, sondern das Entschädigung (idR via AG) vom Amt welches einem in Q geschickt hat.
Ist man "selbstverschuldet" in Q, dann hat man nach dem Infektionsschutzgesetz § 56, keinen Anspruch auf diese Entschädigung.