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Jahressonderzahlung TVL und Kündigung

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Phönix:
Guten Abend,

ausweislich § 20 TV-L muss für einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung das Arbeitsverhältnis am 01.12.2021 bestehen.
Wenn ich das Arbeitsverhältnis vor dem 01.12. kündige und dieses aufgrund der 14-tägigen Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit bspw. am 08.12 oder 09.12. endet, besteht trotzdem nach obiger Regelung im Tarifvertrag ein Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Liege ich mit dieser Annahme richtig.

Vielen Dank und einen schönen Abend.
 

WasDennNun:
Ja.

XTinaG:
Im TV-L gibt es aber keine 14-tägige Kündigungsfrist. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsende.

Albeles:
Die Jahressonderzahlung wird auch nur Anteilsmäßig gezahlt. Sprich 1/12 pro beschäftigten Monat.

Bastel:

--- Zitat von: Albeles am 23.11.2021 08:35 ---Die Jahressonderzahlung wird auch nur Anteilsmäßig gezahlt. Sprich 1/12 pro beschäftigten Monat.

--- End quote ---

Wen interessiert das hier?

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