Autor Thema: Überleitung von der kleinen 9 in 9a  (Read 2347 times)

Matt

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Überleitung von der kleinen 9 in 9a
« am: 23.11.2021 09:16 »
Hallo zusammen,

ich war in der Vergangenheit in der kleinen EG 9 eingruppiert und wurde in die 9a übergeleitet.
Momentan befinde ich mich in der Stufe 5. Gibt es hier auf jeden Fall einen Aufstieg in die Erfahrungsstufe 6 oder kann auch hier bei Sufe 5 ende sein?

Danke vorab

XTinaG

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Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
« Antwort #1 am: 23.11.2021 09:38 »
Theoretisch erfolgt der Aufstieg in allen Entgeltgruppen ab Stufe 3 in Abhängigkeit der Leistung, praktisch hat die Regel aber so gut wie keine Relevanz.

Matt

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Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
« Antwort #2 am: 23.11.2021 10:13 »
meine Frage wäre nur: Kann der Arbeitgeber aufgrund früherer Eingruppierungsmerkmale (BAT) hier bei Stufe 5 den Aufstieg in Stufe 6 verneinen?

veeam

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Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
« Antwort #3 am: 23.11.2021 10:36 »
Nein.

Ist man früher aus der BAT IVb ohne Bewährungsaufstieg in die EG9 ohne Endstufe 6 übergeleitet worden, findet man sich nun in der EG9a wieder.

Mit Bewährungsaufstieg wäre man in die EG9 inkl. Endstufe 6 übergeleitet worden und fände sich nun in EG9b wieder.

Das Entgelt der EG9a Stufe 6 entspricht auch heute noch nahezu dem der EG9b Stufe 5. Mit Ablauf der 5 Jahre in der EG9a Stufe 5 wirst Du also in die Endstufe 6 gelangen, welcher der alten EG9 Stufe 5 bzw. der heutigen EG9b Stufe 5 entspricht. Am Ende hast Du also nicht mehr oder weniger.

Matt

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Antw:Überleitung von der kleinen 9 in 9a
« Antwort #4 am: 24.11.2021 07:22 »
Vielen Dank, dies wurde mir soeben vom AG bestätigt!!!