Autor Thema: Eigenständige Gesundschreibung in Corona-Zeiten: Rechte des Arbeitgebers  (Read 3716 times)

scheffer

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Hallo,

kennt vllt jeder, man geht montags zum Arzt, weil man schnieft, hustet ... man wird bis einschließlich Freitag krankgeschrieben, obwohl Mittwoch gereicht hätte.

Man fühlt sich am Mittwoch jetzt wieder so fit, dass man am Donnerstag zur Arbeit gehen kann.

Man ruft mittwochs den Arzt an und fragt, ob was dagegen spricht, dass man donnerstags zur Arbeit geht.

Der Arzt sagt "Nein".

Man geht am Donnerstag also wieder zur Arbeit, wo die AU-Bescheinigung bis Freitag vorliegt.

Dürfte der AG jetzt den AN aufgrunddessen wieder nach Hause schicken?

Bräuchte der AN eine Gesundmeldung vom Arzt?

Beim AG gibt es ein Corona-Hygienekonzept, aus dem hervorgeht, dass man mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben soll. Die Erkältungssymptome sind aber mittwochs bzw. donnerstags schon wieder weg.

Was meint ihr?

Wie ists bei euch?

Wie würdet ihr es warum machen?

Danke.

Grüße

WasDennNun

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Wenn der AG der Meinung ist, dass jemand nicht arbeitsfähig ist, dann muss er ihn nach hause schicken.
Wenn der AG Angst hat, dass er das nicht beurteilen kann und deswegen jemanden bestehender AU wieder nach hause schickt, dann kann er das machen.
Es gibt AGs die wollen deswegen vom AN eine entsprechende Bestätigung vom Arzt haben, was natürlich zu führt, dass der AN sich diese nicht holt und sich nach hause schicken lässt.

Ich persönlich würde mir sie vom Arzt nicht holen, außer wenn der AG die damit verbunden Kosten übernimmt.

Bei uns werden die Leute gebeten, doch solange im HO zu arbeiten.

XTinaG

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Wegen der Zähltage für die Entgeltfortzahlung kann es durchaus streitbefangen sein, ob der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet war oder in Annahmeverzug geriet, weshalb sich in Zweifelsfällen die Vorstellung bei einem Arzt empfiehlt, bspw. aufgrund von § 3 Abs. 4 TVÖD.

Landsknecht

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Auf der AU steht doch "voraussichtlich Arbeitsunfähig bis", also nur eine Prognose zum Zeitpunkt der Krankschreibung. MMn kann man jederzeit vorher ohne Probleme wieder die Arbeit aufnehmen. Gesundschreibung gab und gibt es nicht.

XTinaG

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Man muß es sogar, wenn man nicht mehr arbeitsunfähig ist.

maiklewa

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Man muß es sogar, wenn man nicht mehr arbeitsunfähig ist.

Und das entscheidet wer?

Mir gings so: So Abend schon Schnuppen, Mo morgens gleich an der Arbeit angerufen  danach zum Doc, bis Fr U gewesen, Mi gings mir schon super, Do zur Arbeit, keine Erkältungssymtpome, nix. "Was machen Sie denn hier? Ab nach Hause!"

XTinaG

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Dem Arbeitnehmer kommt hinsichtlich seiner Arbeitsfähgikeit eine Einschätzungsprärogative zu, er hat eine solche ja auch, wenn er ohne ärztliche Bescheinigung aufgrund eigener Abschätzung seiner Arbeitsfähigkeit der Arbeit fernbleibt. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsfähigkeit in Zweifel ziehen und dazu einen Arzt beauftragen. Tut er das nicht, gerät er bei bestehender Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bei der Zurückweisung dessen Arbeitsleistung in Annahmeverzug.

WasDennNun

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Tut er das nicht, gerät er bei bestehender Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bei der Zurückweisung dessen Arbeitsleistung in Annahmeverzug.
Was ja für den An erst dann von Interesse ist, wenn der AN seine 42 Tage voll gemacht hat und vorher es einem faktisch schnuppe sein kann, was der AG meint.

Also Arbeitsaufnahme schön dokumentieren und klarstellen, dass man arbeitsfähig war und der AG im Annahmeverzug ist.

carriegross

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Und das macht bitte wer in Corona-Zeiten?

Man wird ja schon (zurecht?) schief angeschaut, wenn man im Laufe des Tages einmal mehr als sonst die Nase hochzieht oder plötzlich einen Hustenanfall bekommt!

Ich hätte da auch meine Bedenken, besonders wenn jemand nach 3 Tagen wieder meint, gesund und nicht ansteckend zu sein, besonders wenn man weiß, dass man eine Woche lang ansteckend sein kann. Macht auch völlig Sinn, einen arbeitsunfähig gemeldeten MA arbeiten zu lassen, der dann andere MA ansteckt, die dann wiederum mind. eine Woche krank sind.

WasDennNun

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Und das macht bitte wer in Corona-Zeiten?
Alle die Hirn und Verstand einsetzen können.

Wenn ich wegen Rücken, Migräne, Diarrhöe  oder sonst was flachliege.....

Es gibt auch andere AU Gründe außerhalb von Triffnase oder Röchelhals

XTinaG

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Und irgendwelche Befindlichkeiten jucken jetzt wen? Arbeitsbeziehungen sind Rechtsbeziehungen und kein Selbsthilfestuhlkreis.

carriegross

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Wenn es aber um die Befindlichkeiten von älteren Kollegn und, oder Vorgesetzten geht, kann man sehr schnell als nicht teamfähig abgestempelt werden. Ist so!

XTinaG

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Wir sind keine Gerontokratie, alte Kollegen erledigen sich mit der Zeit biologisch. Die 90er-Mode der "Teamfähigkeit" als allgegenwärtiges Buzzword ohne Sinn und Wert läßt auch langsam nach.

WasDennNun

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Wenn es aber um die Befindlichkeiten von älteren Kollegn und, oder Vorgesetzten geht, kann man sehr schnell als nicht teamfähig abgestempelt werden. Ist so!
Du meinst, wenn man dem Kollegen schreibt: Meine Migräne (rücken, blasenantzündung, xyz) ist weg, ich gehe jetzt einen saufen und du darfst meine Arbeit machen, weil der AG nicht will dass ich arbeite?

carriegross

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Ok, ich ziehe meinen Einwand teilweise zurück. Ich ging vom "Klassiker" Männerschnuppen aus. Bei anderen Erkrankungen, ist das natürlich etwas anderes!

Bei Erkältungen und entsprechenden Symptomen wünschte ich mir, dass Führungspersönlichkeiten ein mittlerweile wohl überall vorhandenes Hygienekonzept i. R. ihrer Fürsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber anwenden würden. Zu oft wird noch immer gesagt "Das musst Du wissen!". Wenn man meint zu wissen, dass man mit einer Erkältung trotzdem an die Arbeit kommen zu müssen, ist man der Arsch, wenn man sich wegen nem grippalen Infekt vielleicht innerhalb eines Monats gleich zweimal arbeitsunfähig melden lässt, auch wenn es so ist, ist man der Arsch und wenn man sich selbst "gesund schreibt", ist man auch der Arsch.