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Eigenständige Gesundschreibung in Corona-Zeiten: Rechte des Arbeitgebers

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scheffer:
Hallo,

kennt vllt jeder, man geht montags zum Arzt, weil man schnieft, hustet ... man wird bis einschließlich Freitag krankgeschrieben, obwohl Mittwoch gereicht hätte.

Man fühlt sich am Mittwoch jetzt wieder so fit, dass man am Donnerstag zur Arbeit gehen kann.

Man ruft mittwochs den Arzt an und fragt, ob was dagegen spricht, dass man donnerstags zur Arbeit geht.

Der Arzt sagt "Nein".

Man geht am Donnerstag also wieder zur Arbeit, wo die AU-Bescheinigung bis Freitag vorliegt.

Dürfte der AG jetzt den AN aufgrunddessen wieder nach Hause schicken?

Bräuchte der AN eine Gesundmeldung vom Arzt?

Beim AG gibt es ein Corona-Hygienekonzept, aus dem hervorgeht, dass man mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben soll. Die Erkältungssymptome sind aber mittwochs bzw. donnerstags schon wieder weg.

Was meint ihr?

Wie ists bei euch?

Wie würdet ihr es warum machen?

Danke.

Grüße

WasDennNun:
Wenn der AG der Meinung ist, dass jemand nicht arbeitsfähig ist, dann muss er ihn nach hause schicken.
Wenn der AG Angst hat, dass er das nicht beurteilen kann und deswegen jemanden bestehender AU wieder nach hause schickt, dann kann er das machen.
Es gibt AGs die wollen deswegen vom AN eine entsprechende Bestätigung vom Arzt haben, was natürlich zu führt, dass der AN sich diese nicht holt und sich nach hause schicken lässt.

Ich persönlich würde mir sie vom Arzt nicht holen, außer wenn der AG die damit verbunden Kosten übernimmt.

Bei uns werden die Leute gebeten, doch solange im HO zu arbeiten.

XTinaG:
Wegen der Zähltage für die Entgeltfortzahlung kann es durchaus streitbefangen sein, ob der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit verpflichtet war oder in Annahmeverzug geriet, weshalb sich in Zweifelsfällen die Vorstellung bei einem Arzt empfiehlt, bspw. aufgrund von § 3 Abs. 4 TVÖD.

Landsknecht:
Auf der AU steht doch "voraussichtlich Arbeitsunfähig bis", also nur eine Prognose zum Zeitpunkt der Krankschreibung. MMn kann man jederzeit vorher ohne Probleme wieder die Arbeit aufnehmen. Gesundschreibung gab und gibt es nicht.

XTinaG:
Man muß es sogar, wenn man nicht mehr arbeitsunfähig ist.

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