Autor Thema: Eigenständige Gesundschreibung in Corona-Zeiten: Rechte des Arbeitgebers  (Read 3761 times)

XTinaG

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Auch irgendwelchen mistigen Konzepte für Hygieneirgendwas führen nicht dazu, daß jemand arbeitsunfähig erkrankt ist, wenn er arbeitsfähig ist. Bestenfalls ist der Arbeitgeber dadurch von der Erfüllung seiner Beschäftigungspflicht dahingehend entschuldigt, daß der Arbeitnehmer nicht etwa seine tatsächliche Beschäftigung durchsetzen könnte, wenn der Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät.

ProfTii

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Vllt sollte man hier in Deutschland auch mal von der Mentalität wegkommen zu meinen, dass man ja arbeitsfähig sei obwohl man tatsächlich krank ist.
Ich meine die Einschätzung "Montags bin ich todkrank und Mittwoch wieder das blühende Leben" ist oft aus Sicht des Dritten nicht wirklich nachvollziehbar, wenn der entsprechende Kollege kaum 3 Worte ohne einen Hustenanfall sprechen kann.

Ich stehe auch dahinter, dass der der objektiv arbeitsfähig ist keine 2 Wochen zuhause sitzen muss, nur weil das auf dem gelben Schein steht. In der Realität würden manchen Leuten aber die 2 Tage länger, gesundheitlich gesehen, nicht unbedingt schaden.

WasDennNun

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Ich stehe auch dahinter, dass der der objektiv arbeitsfähig ist keine 2 Wochen zuhause sitzen muss, nur weil das auf dem gelben Schein steht. In der Realität würden manchen Leuten aber die 2 Tage länger, gesundheitlich gesehen, nicht unbedingt schaden.
Richtig, je nach Grund der AU.

Johann

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Bei uns ist das durch eine Dienstanweisung geregelt:
Wenn du vor regulärem Ende der AU wieder arbeiten möchtest, musst du der Personalstelle als erste Aktion des Tages ein unterschriebenes Formular vorlegen, auf dem du persönlich bestätigst, wieder gesund bzw. fit genug für die Arbeitsaufnahme zu sein.

Wenn du allerdings zuvor so lange krank warst, dass es ins Krankengeld ging, ist das nur dann möglich, wenn der Arzt einer vorzeitigen Arbeitsaufnahme schriftlich zustimmt. Gibts die nicht und dem Vorgesetzten fällt das auf, hat er dich aus Fürsorgegründen unverzüglich nach Hause zu schicken.

XTinaG

  • Gast
Ein Arbeitgeber kann höchstens seine inneren Abläufe durch eine einseitige Dienstanweisung regeln. Das Arbeitsverhältnis selbst sowie die wechselseitigen Rechte und Pflichten bleiben dadruch unberührt. Das Formular mag eine durchaus geeignete Maßnahme sein, beim Verhalten im Falle der Arbeitsaufnahme aus dem Krankengeldbezug gerät der Arbeitgeber im Zweifelsfall in Annahmeverzug und muß seine Hauptleistung gegenüber dem Arbeitnehmer erbringen.