Autor Thema: Stufenzuordnung  (Read 2053 times)

Unbekannt123

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Stufenzuordnung
« am: 23.11.2021 14:23 »
Hallo :)

ich bräuchte mal eure Hilfe bei der Stufenzuordnung.

Ich befinde mich aktuell in E8 S4 und habe 2023 meinen Stufenaufstieg in die E8 S5, wann wäre der "beste" Zeitpunkt für eine Höhergruppierung?

Zum 01.02.2022 soll ich mit den Tätigkeiten der E10 betraut werden und anschließend (nach 6 Monaten) auch eingruppiert werden.

Im § 17 TV L heißt es "bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"

Wenn ich es richtig verstehe, würde das heißen:
E8 S4 -> E9a S3
E9a S3 -> E9b S2
E9b S2 -> E10 S2

Dann würde ja sehr viel "Stufenzeit" verloren gehen... ist das so richtig?
Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit die eventuell besser bzw. sinnvoller wäre?
Gibt es eventuell Anträge auf eine "Stufenmitnahme" und was wäre hier zu beachten?`

Danke schon mal :)


Organisator

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Antw:Stufenzuordnung
« Antwort #1 am: 23.11.2021 14:34 »
Dann würde ja sehr viel "Stufenzeit" verloren gehen... ist das so richtig?
Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit die eventuell besser bzw. sinnvoller wäre?
Gibt es eventuell Anträge auf eine "Stufenmitnahme" und was wäre hier zu beachten?`

ja, vielleicht, nein.

Eine Möglichkeit wäre deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du mit einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung nur dann einverstanden wärest, wenn dir zeitgleich eine Stufenlaufzeitverkürzung gewährt werden würde, damit du dann auf deine Wunschstufe kommst.

Ist je nach Arbeitgeber allerdings unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.

Eine Alternative wäre bis zum Stufenaufstieg zu warten, wenn die Höhergruppierung aus der Stufe 5 für dich besser wäre. Ist dann aber auch die Frage, ob dein AG das mitmacht.

Hinweis am Rande: Wenn dir die Tätigkeiten (vollständig) zum 01.02.2022 übertragen werden, bist du zu diesem Tag auch entsprechend höher eingruppiert.

Unbekannt123

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Antw:Stufenzuordnung
« Antwort #2 am: 23.11.2021 14:46 »
Danke für die schnelle Antwort.

Wie genau würde diese Stufenlaufzeitverkürzung aussehen bzw. was wäre das "beste" was ich damit erreichen könnte?

Gibt es überhaupt keine Möglichkeit seine bisherige Stufe mitzunehmen?

Die Tätigkeit soll erst nur vorübergehend zur Probe übertragen werden für diese Zeit soll eine Zulage gezahlt werden... diese würde sich ja danach richten wie ich später eingruppiert werde?

Organisator

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Antw:Stufenzuordnung
« Antwort #3 am: 23.11.2021 15:10 »
1.
Der Arbeitgeber kann die Stufenlaufzeit verkürzen, vgl. § 17 Abs.2 Satz 1 TVöD. Hier wäre zu prüfen, wie die Regelungen in deinem Tarifvertrag sind.

2.
ja.

3.
korrekt.

WasDennNun

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Antw:Stufenzuordnung
« Antwort #4 am: 23.11.2021 19:20 »
§ 17 Abs.2 Satz 1 ist schwierig, da man ja bewerten müsste, ob man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringt.
§16.5 ist da einfacher, auch wenn man da nicht hochgestuft wird, aber Hauptsache die Kohle stimmt.