Hallo
ich bräuchte mal eure Hilfe bei der Stufenzuordnung.
Ich befinde mich aktuell in E8 S4 und habe 2023 meinen Stufenaufstieg in die E8 S5, wann wäre der "beste" Zeitpunkt für eine Höhergruppierung?
Zum 01.02.2022 soll ich mit den Tätigkeiten der E10 betraut werden und anschließend (nach 6 Monaten) auch eingruppiert werden.
Im § 17 TV L heißt es "bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte"
Wenn ich es richtig verstehe, würde das heißen:
E8 S4 -> E9a S3
E9a S3 -> E9b S2
E9b S2 -> E10 S2
Dann würde ja sehr viel "Stufenzeit" verloren gehen... ist das so richtig?
Oder gibt es hier eine andere Möglichkeit die eventuell besser bzw. sinnvoller wäre?
Gibt es eventuell Anträge auf eine "Stufenmitnahme" und was wäre hier zu beachten?`
Danke schon mal