Autor Thema: Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht  (Read 9977 times)

was_guckst_du

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...aber zum falschen Zeitpunkt...da war die Regelung noch nicht in Kraft...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Gartenilse

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Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer anbieten, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus durchzuführen, sofern dem betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Zu einer Begründung gegenüber dem Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Er müßte sich jedoch gegenüber der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde erklären. Oder im Rahmen eines vom Arbeitnehmer angestrengten Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.


Nur zur Info: Die neue Angebots- und Annahmepflicht für Homeoffice findet sich einerseits im § 28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes, andererseits sicher auch in den Corona-Notfallverordnungen der Bundesländer. Es handelt sich hierbei um infektionsschutzrechtliche Regelungen, deren Kontrolle und Vollzug nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden fällt.

Zuständige Behörden dafür sind i. d. R. die Landkreise und Kreisfreien Städte mit ihren Gesundheitsämtern.

Die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden erstreckt sich ausschließlich auf den Vollzug der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Siehe hier, nur Punkt 2: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText2

Lisa4321

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Hallo,genau meine Kollegen und ich sind Beamte.

Wir bekommen auch keine Begründung,  warum es nicht möglich ist. In der ersten Jahreshälfte  ging es ja auch.

Es wird einfach weg ignoriert!!!

BAT

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Hallo,genau meine Kollegen und ich sind Beamte.

Wir bekommen auch keine Begründung,  warum es nicht möglich ist. In der ersten Jahreshälfte  ging es ja auch.

Es wird einfach weg ignoriert!!!

Hier würde schon etwa 100 Mal kolportiert, daß eine Begründung gesetzlich nicht vorgesehen ist.  ;D

CmdrMichael

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Überlege dir, ob du nicht zu einer anderen Behörde wechseln willst. Es gibt einige Behörden, da ist Homeoffice (inzwischen) Standard, mit 2-3 Tagen die Wochen.

Bewirb dich einfach und falls du genommen wirst, lass dich abordnen, mit dem Ziel der Versetzung. Sobald du gewechselt hast, deinem Chef und dem Personalrat mitteilen, dass Homeoffice der Ausschlaggebende Grund war.

Manche denken erst um, wenn sie gutes Personal verlieren.

was_guckst_du

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Manche denken erst um, wenn sie gutes Personal verlieren.

...na ja...ich denke, wirklich gutes Personal hätte diese  Frage hier gar nicht erst gestellt... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Der Obelix

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zur Ergänzung noch die dazugehörige Bundestagsdrucksache zum § 28 b:

Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen sind zu beachten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten abgesehen werden. Solche betriebsbedingten Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Beispiele können sein: mit einer Bürotätigkeit verbundene Nebentätigkeiten wie die Bearbeitung und Verteilung der eingehenden Post, die Bearbeitung des Wareneingangs und Warenausgangs, Schalterdienste bei weiterhin erforderlichen Kunden-und Mitarbeiterkontakten, Materialausgabe, Reparatur-und Wartungsaufgaben (zum Beispiel IT-Service), Hausmeisterdienste und Notdienste zur Aufrechterhaltung des Betriebes, unter Umständen auch die Sicherstellung der Ersten Hilfe im Betrieb. Technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Veränderung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten, können in der Regel nur vorübergehend bis zur Beseitigung des Verhinderungsgrunds angeführt werden. Auch können besondere Anforderungen des Betriebsdatenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen gegen die Ausführung von Tätigkeiten im Homeoffice sprechen. [ Gesetzesbegründung zum Bundesinfektionsschutzgesetz,  Bundestagsdrucksache 25/80, zu § 28 Abs.4]

Der Obelix

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Die Beschreibung deutet darauf hin, dass man sich mit dem Arbeiteber austauscht und natürlich auch eine Prüfung stattfindet, welche Gründe des Gesetzes hier vorliegen.

Hinderungsgründe: kein Homeoffice
keine Hinderungsgründe: Homeoffice

XTinaG

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Nein, darauf deutet nichts hin. Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer ein Angebot machen, seine Bürotätigkeit von zu Hause aus zu erledigen, sofern keine Gründe der ausgeführten Qualität entgegenstehen. Der Arbeitnehmer muß das Angebot annehmen, sofern seinerseits keine Gründe entgegenstehen. Keinem von beiden wird eine Begründung gegenüber dem anderen auferlegt. Auch gibt es kein Initiativrecht des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber kein Angebot macht. Die Konstruktion einer Begründungspflicht wirkt bereits deshalb absurd, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber nicht einmal eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen muß. Und zwar nicht einmal dann, wenn dieser explizit nachfragt.

Lisa4321

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Mir bringt die Arbeit in der Behörde  sehr viel Spaß! Ich kann mir eigentlich nichts anderes mehr vorstellen. Eigentlich bin ich sehr motiviert und nehme auch gerne Nebenaufgaben an. Leider ist die Leitung nur so schwierig. :( ich hoffe das meine Freude an der Arbeit nicht kaputt geht. Es wird einfach jedes Recht des Personals unter den Tisch gekehrt und wenn mal was gesagt wird (mit Öffentlichkeit regelrecht gedroht wird) passiert vielleicht mal was. Bei Homeoffice ist es jetzt das gleiche... ich traue mich nicht,  dagegen was zu sagen. Mir wurde schon gesagt,dass ich dann nicht befördert werde.

clarion

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Habt ihr denn keinen Personalrat?

Die Drohung, nicht zu befördern, würde ich aktenkundig machen, Datum und Uhrzeit aufschreiben.  Vor Zeugen würde ich zurück  fragen: Habe ich Sie da richtig  verstanden?  Wenn ich .... in Anspruch  nehme,  werde ich nicht befördert?

Der Obelix

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Unfassbar, da ist wirklich die Frage, welches Verständnis dort von wertschätzender Führung herrscht. Wie im Mittelalter.....

MH

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Es gibt Behörden, die bieten nur Homeoffice für Personen an, welche sich ein Büro teilen müssen und kein Einzelbüro besitzen. (Die mobile Arbeit kostet den AG eine "menge Geld" und daher versuchen sie hier natürlich die Kosten zu senken....) Das gleiche auch zum Thema Möglichkeit: Auto ja/nein.... 🤷

veeam

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Es gibt Behörden, die bieten nur Homeoffice für Personen an, welche sich ein Büro teilen müssen und kein Einzelbüro besitzen. (Die mobile Arbeit kostet den AG eine "menge Geld" und daher versuchen sie hier natürlich die Kosten zu senken....) Das gleiche auch zum Thema Möglichkeit: Auto ja/nein.... 🤷

Ist immer eine Frage des "Könnens" oder des "Wollens". Es gibt Lösungen für datenschutzkonformes Homeoffice bei denen nur eine Appliance im Firmennetzwerk aufgesetzt wird. Meist reicht dazu schon eine Windows VM und ein paar einfache Konfigurationen in der Firewall. Die Clients entsprechend vorbereiten und schon kann man mit einem beliebigen USB Stick ein Stück Software ausführen und sich von einem Unix, Mac oder Windows PC von überall auf der Welt in einer völlig gekapselten Verbindung per Single-Sign-On auf seinem Arbeitsplatz im Büro anmelden und hat alle Programme und Unterlagen im Zugriff. Kosten liegen bei 75 Euro pro Client pro Jahr.

Welchem Arbeitgeber also 6,25€ pro Monat zu viel sind um einen Bediensteten ins Homeoffice zu schicken. Dem ist nicht mehr zu helfen.

XTinaG

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Ist die technische Lösung nicht nur eine winzige Teilkomponente? Was ist mit der Ertüchtigung der Arbeitnehmer dazu, überhaupt die Geeignetheit des häuslichen Arbeitsplatzes zu beurteilen? Spid hat dazu ja seitenlang ausgeführt. Arbeitsschutz endet ja nicht durch Corona. Was ist mit der physischen Absicherung von Akten? Wenn der Arbeitnehmer Infrastruktur und technische Ausstattung stellt (sofern er dazu bereit ist), wer trägt dann das Ausfallrisiko? Was ist eigentlich mit der Firewall des Arbeitnehmers? Wer konfiguriert die? Wer kümmert sich um die Supportanfragen der DAUs? Das sind alles Kosten, die anfallen. Wobei er die in einem "Home Office"-Angebot auch auf den Arbeitnehmer abwälzen könnte. Auch ein unannehmbares Angebot ist ein Angebot...