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Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht

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was_guckst_du:
...aber zum falschen Zeitpunkt...da war die Regelung noch nicht in Kraft...

Gartenilse:

--- Zitat von: XTinaG am 23.11.2021 16:23 ---Der Arbeitgeber muß dem Arbeitnehmer anbieten, Bürotätigkeiten u.ä. von zu Hause aus durchzuführen, sofern dem betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Zu einer Begründung gegenüber dem Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet. Er müßte sich jedoch gegenüber der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde erklären. Oder im Rahmen eines vom Arbeitnehmer angestrengten Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.

--- End quote ---


Nur zur Info: Die neue Angebots- und Annahmepflicht für Homeoffice findet sich einerseits im § 28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes, andererseits sicher auch in den Corona-Notfallverordnungen der Bundesländer. Es handelt sich hierbei um infektionsschutzrechtliche Regelungen, deren Kontrolle und Vollzug nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden fällt.

Zuständige Behörden dafür sind i. d. R. die Landkreise und Kreisfreien Städte mit ihren Gesundheitsämtern.

Die Zuständigkeit der Arbeitsschutzbehörden erstreckt sich ausschließlich auf den Vollzug der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Siehe hier, nur Punkt 2: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText2

Lisa4321:
Hallo,genau meine Kollegen und ich sind Beamte.

Wir bekommen auch keine Begründung,  warum es nicht möglich ist. In der ersten Jahreshälfte  ging es ja auch.

Es wird einfach weg ignoriert!!!

BAT:

--- Zitat von: Lisa4321 am 24.11.2021 15:31 ---Hallo,genau meine Kollegen und ich sind Beamte.

Wir bekommen auch keine Begründung,  warum es nicht möglich ist. In der ersten Jahreshälfte  ging es ja auch.

Es wird einfach weg ignoriert!!!

--- End quote ---

Hier würde schon etwa 100 Mal kolportiert, daß eine Begründung gesetzlich nicht vorgesehen ist.  ;D

CmdrMichael:
Überlege dir, ob du nicht zu einer anderen Behörde wechseln willst. Es gibt einige Behörden, da ist Homeoffice (inzwischen) Standard, mit 2-3 Tagen die Wochen.

Bewirb dich einfach und falls du genommen wirst, lass dich abordnen, mit dem Ziel der Versetzung. Sobald du gewechselt hast, deinem Chef und dem Personalrat mitteilen, dass Homeoffice der Ausschlaggebende Grund war.

Manche denken erst um, wenn sie gutes Personal verlieren.

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