Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Arbeitgeber bietet kein Homeoffice an, obwohl nichts dagegen spricht
Kaiser80:
--- Zitat von: XTinaG am 29.11.2021 09:02 ---Die direkte Antwort kann auch lauten: "Zu einer Begründung sind wir nicht verpflichtet."
--- End quote ---
Ggü dem AN kann die Antwort schon so lauten. Ggü der Aufsichtsbehörde oder beim AG wird's dann was schwieriger.
Der Obelix:
Doch, der Arbeitgeber muss Versagungsgründe benennen.
XTinaG:
Der Arbeitgeber versagt ja nichts, er macht kein Angebot. Ein Begründungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer wurde ihm nicht auferlegt.
Herbert Meyer:
Erkenntnis aus diesem Thread: Ob der HO-Pflicht nachgekommen wird oder nicht ist vollkommen willkürlich - das I-Tüpfelchen der ohnehin auf jeder Ebene desolaten Pandemie-Politik.
LogiJöw:
Hamburgs Finanzsenator Dressel zum Abschluss: "An den Grenzen des Machbaren..." ;D
Der lacht sich bestimmt immer noch schlapp, wenn er diese Schlagzeile im Abendblatt liest.
Ein paar Zeilen weiter:
Für Hamburg bedeutet der Tarifvertrag zusätzliche Kosten in den Jahren 2022 und 2023 von rund 215 Mio. Euro. Dressel: „Das ist angesichts der finanziellen Gesamtlage zweifellos eine Herausforderung. Da wir aber eine gewisse Tarifvorsorge auch in den nächsten Jahren getroffen haben, ist die Umsetzung des Tarifvertrages nach jetzigem Stand machbar ohne Kürzungen an anderer Stelle.“
Zum Schluss kommt er zur Verhöhnung der Gewerkschaftsdarsteller, aber die bekommen es ja noch nicht mal mit.
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